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"Es entspricht dem Rechtsstaatsgedanken und dient der Rechtspflege, dass dem Bürger schon aus Gründen der Chancen- und Waffengleicheit Rechtskundige zur Verfügung stehen, zu denen er Vertrauen hat und die seine Interessen möglichst frei und unabhängig von staatlicher Einflussnahme wahrnehmen können." (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v. 08.03.1983, BVerfGE63, 266 (283 f.))
Aufgabe des Anwalts ist es "...zum Finden einer sachgerechten Entscheidung beizutragen, das Gericht - und ebenso Staatsanwaltschaft und Behörden - vor Fehlentscheidungen zu Lasten eines Mandanten zu bewahren und diesen vor verfassungswidriger Beeinträchtigung oder staatlicher Machtüberschreitung zu sichern; insbesondere soll er die rechtsunkundige Partei vor der Gefahr des Rechtsverlusts schützen." (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v. 14.07.1987, BVerfGE 76, 171 (192))
Mit dieser kurzen Charakterisierung des Berufsstandes Rechtsanwalt werden Sie als Besucher dieser Internetseiten willkommen geheißen.
Die von unserem höchsten Gericht vorgenommen Darstellung der Aufgaben des Rechtsanwalts wird von Rechtsanwalt Kuprat stets als Leitsatz verstanden und die Mandate entsprechend bearbeitet.
Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit steht das Vertrauensverhältnis des Mandanten zu seinem Anwalt. Vertrauen werden Sie zu Rechtsanwalt Kuprat aufbauen.
Dieses Vertrauen kann man nur gewinnen und erhalten, wenn von Anfang an offen über Kosten, Verfahrensgang, Erfolgsaussichten und Risiko gesprochen wird. Offenheit können Sie von Rechtsanwalt Kuprat erwarten.
Neben diesen wesentlichen Eckpunkten einer Zusammenarbeit - Vertrauen und Offenheit - wird Ihnen eine kompetente Bearbeitung Ihres Mandats zuteil werden.
Rechtsanwalt Tino Kuprat Hübnerstraße 8 01069 Dresden
Tel.: 0351 / 87742 53 Fax.: 0351 / 87742 99 E-Mail: office@rechtsanwalt-kuprat.de
Letztes Update 10.12.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 |  | 
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| Aktuelles |
| Verzugszinsen (02.07.2009) |
| Vertrag Verzug Basiszins Verzugsschaden Rechtsanwalt Kuprat Dresden |
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| Kündigungsrecht: Faustschlag führt zur Kündigung (26.11.2008) |
| außerordentliche fristlose Kündung wegen Körperverletzung des Arbeitgebers Notwehr ließe Kündigungsggrund entfallen Greift der Arbeitnehmer den Arbeitgeber tätlich an, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 196/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden |
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| Befristeter Arbeitsvertrag (14.09.2006) |
| Arbeitsrecht...Befristung...Teilzeit- und Befristungsgesetz...TzBfG...Rechtsanwalt Kuprat Dresden |
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| Vorsteuerabzug bei sog. Karussellgeschäften (17.08.2006) |
| Gutgläubigkeit führt zum berechtigten Vorsteuerabzug bei Karusselgeschäften...EuGH - Urteil v. 06.07.2006 zu Art. 17 der 6. Richtlinie 77/388/EWG...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Vorsteuer beim „sale-and-lease-back“-Verfahren (17.08.2006) |
| Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 09.02.2006 (Az.: V R 22/03) über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des „Sale-and-lease-back“-Verfahren entschieden...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern (17.08.2006) |
| Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgut nur möglich, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag voraussichtlich mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Umzugskosten berechtigen zum Vorsteuerabzug (17.08.2006) |
| Betriebsbedingte Umzugskosten unterliegen dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG)...Verstoß gegen EU-Recht (Art. 17 der 6. EG-Richtlinie)...BMF-Schreiben vom 18.07.06 ...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Beiträge zur Altersvorsorge als Werbungskosten (17.08.2006) |
| Beiträge zur Altersvorsorge sind derzeit nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar...Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. X R 45/02 und X R 11/05) und Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2299/04) anhängig...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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