Änderung des Widerrufs- und Rückgaberechts im Fernabsatz
I. Gesetzesänderung
Durch
das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen
Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften
über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009 wurden u.a. die
genannten Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz modifiziert insbesondere
die Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen.
Das soll zu einer Vereinfachung der Anwendung und zu mehr Rechtssicherheit bei
der Verwendung der entsprechenden Musterwiderrufsbelehrungen führen.
Zuvor
wurde zur Vereinfachung für die Händler
eine Musterwiderrufsbelehrung in der so genannten BGB-InfoV bereitgehalten. Diese
Rechtsnorm hatte als Verordnung allerdings keine Gesetzeskraft, weshalb selbst
die Händler, welche sich daran orientierten nicht sicher vor Abmahnungen
wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht waren. Im Einzelfall entschieden die
Gerichte zu Lasten der Händler, obwohl sich diese keiner Schuld bewusst waren,
nur weil die Widerrufsbelehrung in der Verordnung fehlerhaft war.
Um
der bestehenden Rechtsunsicherheit Einhalt zu gebieten, wurde die
BGB-Informationsverordnung von einer Verordnung zu einem Gesetz erhoben. Die Musterwiderrufs-
und Musterrückgabebelehrungen werden mit Wirkung ab 11. Juni 2010 in Art. 246
ff EGBGB integriert. Damit ist zumindest der Wortlaut der Widerrufsbelehrung der gerichtlichen Kontrolle entzogen. Es verbleibt die Obliegenheit sich aber für den für den eigenen Shop korrekten Wortlaut zu entscheiden. Diese Verpflichtung wird den Händlern von der neuen Gesetzeslage nicht abgenommen.
Die
Neuordnung führt zur Angleichung der Widerrufsfrist und des Wertersatzes bei
Käufen über Internetauktionsplattformen und herkömmlichen Onlineshops.
Besonders streitträchtig war in der Vergangenheit die Unterscheidung des Kaufs
über einen normalen Onlineshop, welcher dem herkömmlichen Vertragsschluss glich,
und dem Kauf über Ebay, welcher aufgrund der auktionsähnlichen Verfahrensweise
eigenen Regeln folgte. Bei Ebay konnte die Belehrung über den Wertersatz und
die Widerrufsfrist erst nach Vertragsabschluss erfolgen. Deshalb galt dort die
längere für den Händler nachteilige Frist. Die neue Gesetzeslage lässt es zu,
dass die erforderliche Belehrung auch noch nach dem Vertragsschluss, nämlich „unverzüglich“
danach, rechtzeitig für die Anwendung der verkürzten Widerrufsfrist und
Wertersatzregeln erfolgt.
Achtung! Es ist nicht gesichert, ob Ebay rechtzeitig mit
Eintritt der Gesetzesänderung das System entsprechend umstellt. Es ist bei der
Auswahl der Formulierungsoptionen für die Widerrufsbelehrung daher absolute Vorsicht
geboten. Es wird dringend professionelle Hilfe empfohlen, um Haftungsansprüche
aufgrund von Abmahnungen zu vermeiden.
Im Übrigen ist generell davon auszugehen, dass die Gesetzesänderung neue Probleme aufwirft und daher die gewünschte Rechtssicherheit nicht in Kürze eintreten wird. Die Beratung für den risikoärmsten Weg ist daher für jeden sorgfältigen Händler unumgänglich.
II. Altfälle
Problematisch
ist die Anwendung der neuen Gesetzeslage, wenn bereits früher eine Unterlassungserklärung
abgegeben wurde oder eine einstweilige Verfügung mit einem entsprechenden
Unterlassungsgebot durch ein Gericht erlassen wurde. Diese Verbote können im
Widerspruch zu der aktuellen Rechtslage ab 11. Juni 2010 stehen. Es ist
dringend die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung erforderlich.
ohne wirksame Einwilligung des Klägers besteht schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts LG München I, 9 O 18165/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
außerordentliche fristlose Kündung wegen Körperverletzung des Arbeitgebers Notwehr ließe Kündigungsggrund entfallen Greift der Arbeitnehmer den Arbeitgeber tätlich an, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 196/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Prüfpflicht des Bieters / Käufers Angaben des Verkäufers im Angebot maßgeblich Sittenwidrigkeit LG München I, 34 S 20431/04 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Gutgläubigkeit führt zum berechtigten Vorsteuerabzug bei Karusselgeschäften...EuGH - Urteil v. 06.07.2006 zu Art. 17 der 6. Richtlinie 77/388/EWG...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 09.02.2006 (Az.: V R 22/03) über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des „Sale-and-lease-back“-Verfahren entschieden...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG kommt auch dem Besitzunternehmen zugute (BFH, Urteil v. 29.03.2006 - X R 59/00)...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgut nur möglich, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag voraussichtlich mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Beiträge zur Altersvorsorge sind derzeit nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar...Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. X R 45/02 und X R 11/05) und Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2299/04) anhängig...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.07.2006 (Az.: B 11a AL 55/05 R)...Sperrzeitverhängung der Bundesagentur für Arbeit... befristetes Arbeitsverhältnis... Kündigung... Rechtsanwalt Tino Kuprat... Dresden