Abmahnung: Berufung gegen das sogenannte "Kopftuchverbot" wurde zurückgewiesen

Arbeitsrecht Abmahnung (LAG Düsseldorf, 5 Sa 1836/07) Rechtsanwalt Kuprat Dresden

Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen während des Unterrichts gilt auch für einen "Kopftuchersatz".

Diese Klarstellung traf nun das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf im Fall einer Lehrerin in Nordrhein-Westfalen. Die Muslimin hatte gegen eine Abmahnung geklagt, die ihr wegen des Tragens einer Mütze während des Unterrichts erteilt worden war.

Das LAG hielt die Abmahnung jedoch für rechtmäßig und wies ihre Klage ab. Es sah das Tragen einer Mütze, die das gesamte Kopfhaar und die Ohren der Klägerin verdeckt, als Ersatz für ein Kopftuch an. Die Klägerin habe mit ihrer Kopfbedeckung eine durch das Schulgesetz NRW untersagte religiöse Bekundung vorgenommen. Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung darauf hin, dass sich bei der Beurteilung des Rechtsstreits die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowohl der Klägerin als auch der Schülerinnen und Schüler gegenüberstünden. Nach Abwägung dieser Grundrechte sei allerdings die sogenannte negative Religionsausübung vorrangig. Es sei auch keine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erkennbar, da hier arbeits- und dienstrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Erziehungsauftrag der Klägerin vorlägen (LAG Düsseldorf, 5 Sa 1836/07).


Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis.

Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat .

Rechtsanwalt
Tino Kuprat
Hübnerstraße 8
01069 Dresden

Tel.: 0351 / 87742 53
Fax.: 0351 / 87742 99
E-Mail: office@rechtsanwalt-kuprat.de


Aktuelles: Übersicht
Letztes Update 14.07.2008 | Copyrightİ Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 | Seite drucken: Abmahnung: Berufung gegen das sogenannte "Kopftuchverbot" wurde zurückgewiesen | Seite einem Freund senden: Abmahnung: Berufung gegen das sogenannte "Kopftuchverbot" wurde zurückgewiesen

Zurück zur Startseite