Arbeitgeber
Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, welche mindestens einen
Arbeitnehmer beschäftigt.
Der
Arbeitgeber ist aus dem
Arbeitsvertrag gegenüber dem
Arbeitnehmer zur Entgeltzahlung, zur Beschäftigung und zur Fürsorge verpflichtet.
Die Entgeltzahlung ist aufgrund gesetzlicher Regelungen ausnahmsweise auch zu leisten, wenn keine Arbeitsleistung erbracht wurde. Hier sind insbesondere die Entgeltzahlung im Falle von Krankheit, Erholungsurlaub und Feiertagen zu nennen. Aber auch für den Fall des Auftragsmangels hat der
Arbeitgeber grundsätzlich das Arbeitsentgelt zu erbringen. Er trägt nämlich das wirtschaftliche Risiko und kann es daher nicht auf den
Arbeitnehmer abwälzen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen aufgrund der Einzelfallumstände und der verkürzten Darstellung keine Rechtsberatung ersetzen können. Eine Haftung bleibt ausgeschlossen.
Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat.
Rechtsanwalt
Tino Kuprat
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Letztes Update 14.09.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 |

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