Arbeitgeber

Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, welche mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Arbeitgeber ist aus dem Arbeitsvertrag gegenüber dem Arbeitnehmer zur Entgeltzahlung, zur Beschäftigung und zur Fürsorge verpflichtet. 

Die Entgeltzahlung ist aufgrund gesetzlicher Regelungen ausnahmsweise auch zu leisten, wenn keine Arbeitsleistung erbracht wurde. Hier sind insbesondere die Entgeltzahlung im Falle von Krankheit, Erholungsurlaub und Feiertagen zu nennen. Aber auch für den Fall des Auftragsmangels hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Arbeitsentgelt zu erbringen. Er trägt nämlich das wirtschaftliche Risiko und kann es daher nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen. 

Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen aufgrund der Einzelfallumstände und der verkürzten Darstellung keine Rechtsberatung ersetzen können. Eine Haftung bleibt ausgeschlossen.

Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat.

Rechtsanwalt
Tino Kuprat
Hübnerstraße 8
01069 Dresden

Tel.: 0351 / 87742 53
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