Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag i.S.d. §§ 611 ff. BGB mit speziellen Vorschriften zum Schutz des Arbeitnehmers. Solche Schutzvorschriften finden sich z.B. im Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, EntgeltfortzahlungsgesetzTeilzeit- und Befristungsgesetz u.v.a.m. Arbeitsvertragliche Abweichungen zu Lasten des Arbeitnehmers sind im Allgemeinen ausgeschlossen und daher unwirksam. Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen aufgrund der Einzelfallumstände und der verkürzten Darstellung keine Rechtsberatung ersetzen können. Eine Haftung bleibt ausgeschlossen. Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat.
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