| Home |
| Rechtsanwälte |
Rechtsanwalt Tino Kuprat |
| Rechtsgebiete |
| Arbeitsrecht |
| Beamtenrecht |
Beamtenrecht: Schadenersatz bei Falschtanken |
Beihilfe: Bund muss im Einzelfall eine Beihilfe über dem festgelegten Regelsatz zahlen |
Beamtenrecht: Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden |
Verdeckter Ermittler: Posttraumatische Belastungsstörung kein Dienstunfall |
Witwenpension: Keine Pension nach 24 Tagen Ehe |
Dienstrecht: Behörde darf Namen eines Beamten und Dienst-E-Mail-Adresse im Internet veröffentlichen |
Eherecht: Auch nach einer kurzen Ehe kann ein Anspruch auf Witwengeld bestehen |
| Betriebsverfassungsrecht |
| Geschmacksmusterrecht |
| Kartellrecht |
| Markenrecht |
| Medienrecht |
| Urheberrecht |
| Verbraucherrecht |
| Vertragsrecht |
| Wettbewerbsrecht |
| Sonstige Neuigkeiten |
| Verzugszinsen |
| Standort |
| Rechtslexikon von A-Z |
Sie befinden sich hier :
Rechtsgebiete » Beamtenrecht » Beamtenrecht: Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden
Beamtenrecht: Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden
Beamtenrecht Ruhestand Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Ein Beamter, der während der Zeit erkrankt, in der er wegen der Ableistung von Mehrarbeitsstunden dienstfrei hat, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Vergütung.
Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz im Fall eines Beamten, der bis zu seiner Ruhestandsversetzung als Justizvollzugsbeamter tätig war. Im Zeitraum vor seiner Pensionierung wurde der Dienstplan der Justizvollzugsanstalt so gestaltet, dass er bis zum Ende seiner Dienstzeit seinen restlichen Urlaub nehmen und für seine geleisteten Mehrarbeitsstunden „dienstfrei“ bekommen sollte. In dieser arbeitsfreien Zeit erkrankte der Beamte für die Dauer eines Monats. Von daher sah er seinen Anspruch auf Freizeitausgleich nicht als verbraucht an. Er verlangte vielmehr nach seiner Pensionierung vom Land eine Vergütung der von ihm geleisteten Mehrarbeitsstunden. Da dies abgelehnt wurde, erhob er nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.
Diese blieb aber ohne Erfolg. Die unstreitig geleistete Mehrarbeit des Beamten, so die Richter, sei durch Dienstbefreiung ausgeglichen worden. Dass der Kläger während dieser Zeit erkrankt sei, ändere hieran nichts. Mehrarbeit sei rechtlich eine vorweg erbrachte Arbeitsleistung, die durch eine nachfolgende Minderarbeit in die regelmäßige Arbeitszeit eingeordnet werde. Daher könne der Abschnitt „der dienstfreien Zeit“ auch keine andere Qualität haben als die sonstigen arbeitsfreien Zeiten eines Beamten. Dies verdeutliche der Vergleich mit einem Beschäftigten, der an einem freien Wochenende erkranke. Auch dieser habe deswegen keinen Anspruch auf Gewährung eines finanziellen Ausgleichs (VG Koblenz, 6 K 1826/07.KO).
Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis.
Bei Fragen auf dem Gebiet des Beamtenrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat .
Rechtsanwalt Tino Kuprat Hübnerstraße 8 01069 Dresden
Tel.: 0351 / 87742 53 Fax.: 0351 / 87742 99 E-Mail: office@rechtsanwalt-kuprat.de Aktuelles: Übersicht
Letztes Update 29.04.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 |  | 
|
|
|
| Aktuelles |
| Verzugszinsen (02.07.2009) |
| Vertrag Verzug Basiszins Verzugsschaden Rechtsanwalt Kuprat Dresden |
| |
| Kündigungsrecht: Faustschlag führt zur Kündigung (26.11.2008) |
| außerordentliche fristlose Kündung wegen Körperverletzung des Arbeitgebers Notwehr ließe Kündigungsggrund entfallen Greift der Arbeitnehmer den Arbeitgeber tätlich an, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 196/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden |
| |
| Befristeter Arbeitsvertrag (14.09.2006) |
| Arbeitsrecht...Befristung...Teilzeit- und Befristungsgesetz...TzBfG...Rechtsanwalt Kuprat Dresden |
| |
| Vorsteuerabzug bei sog. Karussellgeschäften (17.08.2006) |
| Gutgläubigkeit führt zum berechtigten Vorsteuerabzug bei Karusselgeschäften...EuGH - Urteil v. 06.07.2006 zu Art. 17 der 6. Richtlinie 77/388/EWG...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
| |
| Vorsteuer beim „sale-and-lease-back“-Verfahren (17.08.2006) |
| Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 09.02.2006 (Az.: V R 22/03) über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des „Sale-and-lease-back“-Verfahren entschieden...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
| |
| Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern (17.08.2006) |
| Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgut nur möglich, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag voraussichtlich mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
| |
| Umzugskosten berechtigen zum Vorsteuerabzug (17.08.2006) |
| Betriebsbedingte Umzugskosten unterliegen dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG)...Verstoß gegen EU-Recht (Art. 17 der 6. EG-Richtlinie)...BMF-Schreiben vom 18.07.06 ...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
| |
| Beiträge zur Altersvorsorge als Werbungskosten (17.08.2006) |
| Beiträge zur Altersvorsorge sind derzeit nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar...Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. X R 45/02 und X R 11/05) und Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2299/04) anhängig...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
| |
|
|
|
|
Statistik:
|
|
|
| online: | 0 | | heute: | 3 | | gestern: | 29 | | gesamt: | 87238 |
|
|
|
|
|
|
|