Dienstwagen: Betriebliche Verfallfrist auch für Schaden bei PrivatfahrtSchadenersatz Arbeitnehmer Firmenwagen Arbeitsgericht ...Rechtsanwalt Kuprat DresdenDer Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Beschädigung des Firmenwagens während eines erlaubten privaten Abstechers bei der Rückkehr von einem auswärtigen Einsatz fällt unter eine tarifvertragliche Verfallfrist für Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. Im Fall vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hatte der Arbeitgeber versäumt, innerhalb von zwei Monaten Klage zu erheben (2. Stufe der Verfallfrist), nachdem es der Arbeitnehmer abgelehnt hatte, für den Schaden einzustehen (1. Stufe). Der Arbeitgeber blieb daher auf dem Schaden sitzen, den der Arbeitnehmer am Fahrzeug verursacht hatte. Begründung des LAG: Weil der Arbeitnehmer zuvor auswärts mit diesem Fahrzeug vom Arbeitgeber eingesetzt gewesen war, bestünde trotz des privaten Abstechers noch ein arbeitsrechtlicher Zusammenhang. Der Tarifvertrag und die darin enthaltene Verfallfrist seien deshalb zu beachten (LAG Berlin-Brandenburg, 6 Sa 1998/06). Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis. Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat . Rechtsanwalt Aktuelles: Übersicht |