Erbrecht: Ausgleichsansprüche von Miterben untereinander verjähren erst nach 30 JahrenVerjährung Erbansprüche Pflichtteilsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Erbrecht:
Ausgleichsansprüche von Miterben untereinander verjähren erst nach 30 Jahren
Wird ein Erbe nach Verteilung des
Nachlasses von einem Pflichtteilsberechtigten auf Auszahlung seines
Pflichtteils in Anspruch genommen, kann der in Anspruch genommene Erbe von den
anderen Miterben auch noch zehn Jahre nach dem Erbfall anteiligen Ausgleich
verlangen. So entschied das Oberlandesgericht
(OLG) Oldenburg im Fall einer Erblasserin, die im Jahr 1999 verstarb. Beerbt
wurde sie nach dem Testament von ihrer Tochter und ihren beiden Enkeln. Der
Nachlass betrug über 300.000 EUR. Erst nach Aufteilung des Nachlasses meldete
sich ein weiterer Sohn der Erblasserin und verlangte von dem Kläger seinen
Pflichtteil von rund 66.000 EUR. Der Kläger wurde im Rahmen eines anderweitigen
Rechtsstreits zur Auszahlung des Pflichtteils verurteilt. Vier Jahr später
verlangte der Kläger von seiner Schwester, die 1999 Miterbin geworden war, den
anteiligen Ausgleich des an den Sohn der Erblasserin gezahlten Pflichtteils.
Diese meinte aber, der Anspruch sei lange verjährt. Das Landgericht Oldenburg hatte die
Klage abgewiesen, weil es die Ausgleichsansprüche des Klägers als verjährt
angesehen hat. Auf die Berufung des Klägers hat das OLG entschieden, dass es
sich bei dem Ausgleichsanspruch um einen erbrechtlich begründeten Anspruch
handele. Dieser unterliege einer 30-jährigen Verjährungsfrist. Eine solch lange
Verjährungsfrist sei auch sinnvoll. Maßgebliche erbrechtliche Verhältnisse
könnten nämlich oftmals erst geraume Zeit nach dem Erbfall geklärt werden (OLG
Oldenburg, 12 U 3/09). Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis. Bei Fragen auf dem Gebiet des Verbraucherrecht wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat . Rechtsanwalt Aktuelles: Übersicht |