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Europäisches Gemeinschaftspatent in weiter Ferne
Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Mithilfe eines von der EU-Kommission bereits im Juli 2000 vorgeschlagenen Gemeinschaftspatents sollen Probleme wie Sprachbarrieren und zu hohe Anmeldungskosten weitestgehend beseitigt werden. Bisher gelten die diesbezüglich unzureichenden Regelungen des Europäischen Patentrechtsübereinkommens von 1973. Am 13.07.2006 wurde dazu eine von der EU-Kommission durchgeführte Expertenanhörung durchgeführt. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses sprach sich über die Unzulänglichkeit des derzeitigen Patentschutzes im weltweiten Wettbewerb aus. Mit Hilfe des Gemeinschaftspatents könne man Kosten senken und Rechtssicherheit erreichen. Die Verständigung vor dem Europäischen Patentamt solle in Englisch und der jeweiligen Landesprache des Anmeldenden erfolgen können. Die Experten waren der Meinung, dass das derzeitige materielle Patentrecht in Europa beizubehalten wäre. Allerdings müsse ein Streitregelmechanismus her und das Sprachenproblem gelöst werden. Es herrschte Übereinstimmung zu der Ratifizierung des European Patent Litigation Agreement mit der Schaffung eines Streitregelmechanismus und des Londoner Übereinkommens zur vorläufigen Erleichterung des Sprachenproblems (Geltung von englisch, deutsch und französisch).
Quelle: Deutscher Anwaltverein, Büro Brüssel, Pressemitteilung EiÜ 27/2006 vom 14.07.2006
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