Haftung: Wer haftet für die Verletzung unterirdisch verlegter Kabel?

Tiefbauarbeiten Kabelerkundung ... Rechtsanwalt Kuprat Dresden

Ein Unternehmen, das mit der Kabelerkundung vor Tiefbauarbeiten beauftragt wurde, haftet dafür, dass die Ortung fehlerfrei ist.

Besteht die Gefahr, dass die Ortung durch Störungen im Boden verfälscht ist, muss das Unternehmen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen darauf hinweisen. Unterlässt es das, muss allein die Erkundungsfirma für Schäden aufkommen, die entstehen, wenn ein Bauunternehmen bei Bohrarbeiten infolge einer fehlerhaften Ortung eine unerkannte Kabeltrasse beschädigt. Das Urteil ist seit kurzem rechtskräftig, weil der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde des Erkundungsunternehmens zurückgewiesen hat (OLG Bremen, 2 U 104/05; BGH, VII ZR 124/06).

Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis.

Bei Fragen auf dem Gebiet des Vertragsrechts  wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat .

Rechtsanwalt
Tino Kuprat
Hübnerstraße 8
01069 Dresden

Tel.: 0351 / 87742 53
Fax.: 0351 / 87742 99
E-Mail: office@rechtsanwalt-kuprat.de


Aktuelles: Übersicht
Letztes Update 29.11.2007 | CopyrightŠ Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 | Seite drucken: Haftung: Wer haftet für die Verletzung unterirdisch verlegter Kabel? | Seite einem Freund senden: Haftung: Wer haftet für die Verletzung unterirdisch verlegter Kabel?

Zurück zur Startseite