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"Es entspricht dem Rechtsstaatsgedanken und dient der Rechtspflege, dass dem Bürger schon aus Gründen der Chancen- und Waffengleicheit Rechtskundige zur Verfügung stehen, zu denen er Vertrauen hat und die seine Interessen möglichst frei und unabhängig von staatlicher Einflussnahme wahrnehmen können." (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v. 08.03.1983, BVerfGE63, 266 (283 f.))
Aufgabe des Anwalts ist es "...zum Finden einer sachgerechten Entscheidung beizutragen, das Gericht - und ebenso Staatsanwaltschaft und Behörden - vor Fehlentscheidungen zu Lasten eines Mandanten zu bewahren und diesen vor verfassungswidriger Beeinträchtigung oder staatlicher Machtüberschreitung zu sichern; insbesondere soll er die rechtsunkundige Partei vor der Gefahr des Rechtsverlusts schützen." (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v. 14.07.1987, BVerfGE 76, 171 (192))
Mit dieser kurzen Charakterisierung des Berufsstandes Rechtsanwalt werden Sie als Besucher dieser Internetseiten willkommen geheißen.
Die von unserem höchsten Gericht vorgenommen Darstellung der Aufgaben des Rechtsanwalts wird von Rechtsanwalt Kuprat stets als Leitsatz verstanden und die Mandate entsprechend bearbeitet.
Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit steht das Vertrauensverhältnis des Mandanten zu seinem Anwalt. Vertrauen werden Sie zu Rechtsanwalt Kuprat aufbauen.
Dieses Vertrauen kann man nur gewinnen und erhalten, wenn von Anfang an offen über Kosten, Verfahrensgang, Erfolgsaussichten und Risiko gesprochen wird. Offenheit können Sie von Rechtsanwalt Kuprat erwarten.
Neben diesen wesentlichen Eckpunkten einer Zusammenarbeit - Vertrauen und Offenheit - wird Ihnen eine kompetente Bearbeitung Ihres Mandats zuteil werden.
Rechtsanwalt
Tino Kuprat
Hübnerstraße 8
01069 Dresden
Tel.: 0351 / 87742 53
Fax.: 0351 / 87742 99
E-Mail: office@rechtsanwalt-kuprat.de
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