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Impressum
Daten und Fakten
Die MOOG Partnerschaftsgesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft, die aus Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und einem vereidigten Buchprüfer (in Deutschland verliehene Berufsbezeichnungen) besteht.
Die Partnerschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer PR 1460 eingetragen.
I. Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland):
Die Rechtsanwälte der MOOG Partnerschaftsgesellschaft gehören der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M., Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt a. M. oder der Rechtsanwaltskammer Dresden, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, an.
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FaO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
Diese Gesetzestexte können Sie im Internet unter www.brak.de und dort unter dem Stichwort "Berufsrecht" abrufen.
II. Steuerberater
Die Steuerberater der MOOG Partnerschaftsgesellschaft gehören der Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt a. M. oder der Steuerberaterkammer Sachsen, Emil-Fuchs-Straße 2. 04105 Leipzig, an.
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
- Steuerberatungsgesetz (StBG)
- Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOSt)
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Diese Gesetzestexte können Sie im Internet unter www.bstbk.de und dort unter dem Stichwort Downloads-> Berufsrecht abrufen.
III. Wirtschaftsprüfer
Die Wirtschaftsprüfer und der vereidigte Buchprüfer der MOOG Partnerschaftsgesellschaft gehören der Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, an.
Es gelten folgende Berufsordnungen:
- Wirtschaftsprüferordnung
- Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer
- Prüfungsordnung VBP
- Satzung für Qualitätskontrolle
- Siegelverordnung
- Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsordnung
Diese Gesetzestexte können Sie im Internet unter www.wpk.de und dort unter dem Stichwort "Rechtsvorschriften" abrufen.
Der Sitz der Gesellschaft ist:
Holzhofallee 15A 64295 Darmstadt
Telefon 06151/9936-0 Telefax 06151/9936-19 E-Mail: darmstadt@moogpartner.de
weitere Büros bestehen in:
Brander Straße 25 09599 Freiberg/Sachsen
Telefon 03731/7895-0 Telefax 03731/7895-19 E-Mail: freiberg@moogpartner.de
und
Hübnerstraße 8 01069 Dresden
Telefon 0351 40497940 Telefax 0351 3222509 E-Mail: dresden@moogpartner.de
Gesellschafter der MOOG Partnerschaftsgesellschaft sind:
- Dr. Rüdiger Moog, Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer
- Ilona Moog, Rechtsanwältin,
- Luise Gerischer, Rechtsanwältin,
- Michael Haase, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Claus-Peter Stein, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Dr. Hans-Peter Hüttl, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Peter Degel, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer
- Dirk Langner, Rechtsanwalt
- Jörg Leber, Steuerberater
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 111682629
Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei HDI Gerling, Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst
Für die Tätigkeit als Rechtsanwalt
- Deutschland
- Europäisches Ausland - Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
- Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.
- Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.
Für die Tätigkeit als Steuerberater
- Deutschland
- Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland: Versichert sind Haftpflichtansprüche,
- die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
- aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
- Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.
- Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.
Für die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer / vereidigter Buchprüfer
- Deutschland
- Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
- die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
- aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
- Für die zuvor nicht genannten Länder
- aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit , wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt,
- aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt.
- In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme
- Weltweit für Haftpflichtansprüche
aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt (i.S.d. § 55 RStV)
Rechtsanwalt Tino Kuprat, tino.kuprat@moogpartner.de Hübnerstraße 8, 01069 Dresden
Letztes Update 02.01.2012 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 |  | 
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| Verzugszinsen (02.07.2009) |
| Vertrag Verzug Basiszins Verzugsschaden Rechtsanwalt Kuprat Dresden |
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| Kündigungsrecht: Faustschlag führt zur Kündigung (26.11.2008) |
| außerordentliche fristlose Kündung wegen Körperverletzung des Arbeitgebers Notwehr ließe Kündigungsggrund entfallen Greift der Arbeitnehmer den Arbeitgeber tätlich an, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 196/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden |
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| Befristeter Arbeitsvertrag (14.09.2006) |
| Arbeitsrecht...Befristung...Teilzeit- und Befristungsgesetz...TzBfG...Rechtsanwalt Kuprat Dresden |
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| Vorsteuerabzug bei sog. Karussellgeschäften (17.08.2006) |
| Gutgläubigkeit führt zum berechtigten Vorsteuerabzug bei Karusselgeschäften...EuGH - Urteil v. 06.07.2006 zu Art. 17 der 6. Richtlinie 77/388/EWG...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Vorsteuer beim „sale-and-lease-back“-Verfahren (17.08.2006) |
| Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 09.02.2006 (Az.: V R 22/03) über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des „Sale-and-lease-back“-Verfahren entschieden...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern (17.08.2006) |
| Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgut nur möglich, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag voraussichtlich mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Umzugskosten berechtigen zum Vorsteuerabzug (17.08.2006) |
| Betriebsbedingte Umzugskosten unterliegen dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG)...Verstoß gegen EU-Recht (Art. 17 der 6. EG-Richtlinie)...BMF-Schreiben vom 18.07.06 ...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Beiträge zur Altersvorsorge als Werbungskosten (17.08.2006) |
| Beiträge zur Altersvorsorge sind derzeit nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar...Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. X R 45/02 und X R 11/05) und Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2299/04) anhängig...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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