Inlineskater: Stolpern über Gartenschlauch ist selbstverschuldetRechtsanwalt Kuprat DresdenEin über die Straße verlegter Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt ein geringfügiges und von jedermann erkennbares Hindernis dar. Kommt es gleichwohl zum Sturz eines Inline-Skaters, kann dieser nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz - ebenso wie ein Fußgänger - keinen Schadenersatz unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung verlangen. Nach Ansicht der Richter stelle ein Gartenschlauch im Durchmesser weniger Zentimeter ein für jedermann klar erkennbares Hindernis dar. Wer dennoch darüber stolpere, handele selbstverschuldet und könne andere nicht dafür haftbar machen (OLG Koblenz, 5 W 15/08). Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis.
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