Kündigungsrecht: Ohne Abmahnung auch bei hochgradiger Alkoholisierung keine Kündigung

Arbeitsrecht Verhaltenskündigung Kündigungsschutzgesetz BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden

Erscheint ein Arbeitnehmer hochgradig alkoholisiert zur Arbeit und kann deshalb nicht arbeiten, kann das eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer wegen eines solchen Pflichtverstoßes bereits abgemahnt wurde.

Wurde dem Arbeitnehmer bisher noch keine Abmahnung erteilt, ist nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) eine dennoch erteilte Kündigung unwirksam. Dabei wiesen die Richter darauf hin, dass das Abmahnungserfordernis auch nicht entfalle, wenn für den Betrieb ein Alkoholverbot gelte (Hessisches LAG, 8 Sa 854/06).


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Letztes Update 09.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 | Seite drucken: Kündigungsrecht: Ohne Abmahnung auch bei hochgradiger Alkoholisierung keine Kündigung | Seite einem Freund senden: Kündigungsrecht: Ohne Abmahnung auch bei hochgradiger Alkoholisierung keine Kündigung

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