Kündigungsrecht: Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

BAG 9 AZR 516/08 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden

Kündigungsrecht: Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat vor einer beabsichtigten Probezeitkündigung nicht das Lebensalter und die ihm bekannten Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers mit, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn die Kündigung wegen unzureichender Arbeitsleistung und mangelnder Bewährung innerhalb der sechsmonatigen Probezeit erfolgt.

So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Streit, ob die Personalratsanhörung im betroffenen Fall unzureichend war oder nicht. Die Richter machten deutlich, dass Unterhaltspflichten und Lebensalter - für den Personalrat erkennbar - in diesem Fall schon deshalb unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers maßgeblich sei, weil eine Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit nicht der sozialen Rechtfertigung bedürfe. Die Wartezeit diene dazu, dem Arbeitgeber Gelegenheit zu geben, sich eine subjektive Meinung über Leistung und Führung des Arbeitnehmers zu bilden, die nicht einer Überprüfung nach objektiven Maßstäben unterliege. Falle das Ergebnis dieser Prüfung aus Sicht des Arbeitgebers negativ aus, soll er das Arbeitsverhältnis frei kündigen können. Hierbei komme es nicht auf entgegenstehende Interessen des Arbeitnehmers an (BAG, 6 AZR 516/08).


Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis.

Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat .

Rechtsanwalt
Tino Kuprat
Hübnerstraße 8
01069 Dresden

Tel.: 0351 / 87742 53
Fax.: 0351 / 87742 99
E-Mail: office@rechtsanwalt-kuprat.de


Aktuelles: Übersicht
Letztes Update 12.10.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 | Seite drucken: Kündigungsrecht: Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung | Seite einem Freund senden: Kündigungsrecht: Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

Zurück zur Startseite