Kündigungsrecht: Unterschriftenstempel auf Kündigung reicht nicht

Arbeitsrecht Kündigung Schriftform LAG Hessen, 10 Sa 961/06 Rechtsanwalt Kuprat Dresden

Ist eine Kündigung nicht unterzeichnet, sondern nur mit einem Unterschriftenstempel versehen, ist dies für eine wirksame Kündigung nicht ausreichend.

Dies hat das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG) im Falle eines Arbeitnehmers entschieden, der Kündigungsschutzklage mit dem Argument erhoben hatte, die Kündigung sei mangels eigenhändiger Unterschrift des Geschäftsführers unwirksam. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben mit einem Unterschriftenstempel erzeugt worden ist. Dies reicht nicht, um das Schriftformerfordernis aus § 623 BGB zu wahren, so das LAG (LAG Hessen, 10 Sa 961/06).


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Letztes Update 30.07.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 | Seite drucken: Kündigungsrecht: Unterschriftenstempel auf Kündigung reicht nicht | Seite einem Freund senden: Kündigungsrecht: Unterschriftenstempel auf Kündigung reicht nicht

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