Kündigungsrecht: Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigenLAG Köln, 4 Sa 590/08 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Verstößt ein Arbeitnehmer mehrfach gegen das betriebliche
Rauchverbot, kann eine fristgerechte Kündigung wirksam sein. Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln
im Fall eines Arbeitnehmers, der in der Lebensmittelproduktion beschäftigt war.
Im Lager galt zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen ein
Rauchverbot. Als der Arbeitnehmer vom Geschäftsführer rauchend dort angetroffen
wurde, erhielt er eine Abmahnung. Weniger als drei Monate danach rauchte der
Arbeitnehmer erneut im Lager. Daraufhin wurde ihm fristgerecht gekündigt.
Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde jedoch vereinbart, dass wegen
des Alters und der langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers die Kündigung
zurückgenommen werden sollte, wenn dieser innerhalb der Kündigungsfrist nicht
mehr gegen die Betriebsordnung verstoße. Weil kein neuer Verstoß festgestellt
wurde, wurde das Arbeitsverhältnis über den Kündigungstermin fortgesetzt.
Wenige Monate später wurde der Arbeitnehmer jedoch wieder beim Rauchen im Lager
erwischt. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin erneut fristgerecht. Die
Kündigungsschutzklage gegen diese Kündigung blieb in allen Instanzen erfolglos
(LAG Köln, 4 Sa 590/08). Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis. Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat . Rechtsanwalt Aktuelles: Übersicht |