Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne TarifbindungZulässigkeit der OT-Mitgliedschaft... Tarifbindung... BAG v. 18.07.2006 - 1 ABR 36/05... Rechtsanwalt Tino KupratDie Bestimmung in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung einzugehen ist zulässig (Beschluss des BAG v. 18.07.2006 - 1 ABR 36/05) Nach dem BAG könne bei entsprechender Regelung in der Satzung des Arbeitgeberverbandes ein Arbeitgeber auch dann Mitglied sein, wenn er einen entsprechenden Ausschluss der Tarifbindung erklärt hat (OT-Mitgleidschaft). Eine solche OT-Mitgliedschaft sei wirksam. Die Tarifzuständigkeit des Verbandes sei nämlich vom Bestand der Mitglieder unabhängig und bestimme sich gerade nicht nach einzelnen bestimmten Arbeitgebern. Vielmehr sei die Tarifzuständigkeit nach räumlichen, betrieblichen, branchenmäßigen oder personellen Kriterien begrenzbar. Demzufolge könne eine Mitgliedschaft auch ohne Tarifbindung eingegangen werden, weil durch die Satzungsbestimmung die Tarifzuständigkeit des Arbeitgeberverbandes nicht beschränkt werde. Im konkreten Fall erstrecke sich entgegen der Ansicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Tarifzuständigkeit des Landesverbandes des Bayerischen Einzelhandels unbeschadet der OT-Mitgliedschaftsklausel auch weiterhin auf alle Einzelhandelsbetriebe in Bayern. Im Ergebnis fand der zwischen ver.di und dem LV des Bayerischen Einzelhandels geschlossenen Tarifvertrags keine Anwendung. Für die bei dem Arbeitgeber ohne Tarifbindung angestellten Arbeitnehmer gilt der Tarifvertrag nicht. Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen aufgrund der Einzelfallumstände und der verkürzten Darstellung keine Rechtsberatung ersetzen können. Eine Haftung bleibt ausgeschlossen. Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat. Aktuelles: Übersicht |