Nichtraucherschutzgesetz: Erster Erfolg eines GastwirtsRauchverbot Gaststätte Verfassungsgerichtshof (VGH Rheinland-Pfalz, A 32/07) Rechtsanwalt Kuprat DresdenVor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof (VGH) haben erstmals Gastwirte einen „Etappensieg“ im Streit um den Nichtraucherschutz errungen. In einer Eilentscheidung entschied der VGH, dass das Rauchverbot zunächst für kleine Gaststätten mit nur einem Schankraum ausgesetzt sei. Stünde kein weiterer abgetrennter Raum zur Verfügung, sei der Wirt tendenziell stärker vom Rauchverbot beeinträchtigt als Gastwirte mit getrennten Raucherräumen. Dies könne die berufliche Existenz gefährden. Nun müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob diese „Ungleichbehandlung“ gerechtfertigt sei (VGH Rheinland-Pfalz, A 32/07). Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis.
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