Rechtsanwalt Tino Kuprat

Werdegang:
RA Kuprat
Rechtsanwalt Tino Kuprat ist am 22.03.1971 in Löbau/Sachsen geboren und dort aufgewachsen. Er erlernte beim Fischfang Rostock den Beruf des Maschinenassistenten und fuhr anschließend zur See.


In den Jahren 1995 bis 2003 studierte Rechtsanwalt Tino Kuprat an der Universität in Dresden Rechtswissenschaft und absolvierte im Freistaat Sachsen das Referendariat.


Rechtsanwalt Tino Kuprat ist seit 2003 Rechtsanwalt in Dresden.

Neben dem Wettbewerbsrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz gehören insbesondere das Arbeits- und Vertragsrecht in sein Portfolio. Der Grundstein hierzu wurde durch die Mitarbeit in der Rechtsabteilung der Deutschen Telekom AG gelegt. Aufgrund seines spezifischen Wissens und seiner Erfahrungen haben Rechtsanwalt Kuprat verschiedene mittelständische Unternehmen des Freistaats Sachsen mit der fachlich fundierten rechtlichen Beratung und Vertretung  unter anderem in Bezug auf Fragen des Arbeits- und Vertragsrechts sowie des Forderungseinzugs (Inkasso) regelmäßig betraut. 
 
Rechtsanwalt Kuprat absolvierte im Jahr 2004 erfolgreich den Fachanwaltskurs im Bereich Arbeitsrecht.
Der Rechtsanwalt war mehrere Jahre als Autor bei LexisNexis® für die Kommentierung ausgewählter Vorschriften zuständig.

In seinen Schwerpunktbereichen ist der Rechtsanwalt bei verschiedenen Bildungsträgern in Sachsen als Dozent tätig.


Kontakt zu Rechtsanwalt Tino Kuprat:

MOOG Partnerschaftsgesellschaft
Rechtsanwalt Tino Kuprat
Hübnerstraße 8
01069 Dresden


Tel.:     0351 / 40497940 Fax.:    0351 / 3222509
E-Mail:  tino.kuprat@moogpartner.de

Veröffentlichungen:

Interview mit der FAZ (Beitrag vom 15.06.2007) zur Frage AGG und arbeitsrechtliche Absageschreiben

Einführung in die Mängelrechte-Rechtsprechungsüberblick

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer wirkt auch für den Betriebsübernehmer 

Besitzstandzulage nach § 11 TVÜ trotz Elternzeit

Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung

Schriftform des befristeten Arbeitsvertrages

Die Schmerzensgeldhöhe bestimmt sich auch nach dem Verhalten des Schädigers

Keine Sperrzeit bei Wechsel von unbefristeten in befristetes Arbeitsverhältnis

Beiträge zur Altersvorsorge als Werbungskosten

Umzugskosten berechtigen zum Vorsteuerabzug

Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Befreiungvon der Gewerbesteuer auch für das Besitzpersonenunternehmen

Vorsteuer beim „sale-and-lease-back“-Verfahren

Vorsteuerabzug bei sog. Karussellgeschäften

Europäisches Gemeinschaftspatent in weiter Ferne







Letztes Update 02.01.2012 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 | Seite drucken: Rechtsanwalt Tino Kuprat | Seite einem Freund senden: Rechtsanwalt Tino Kuprat

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