Rufbereitschaft: Keine Aufrundung angefangener Stunden für jeden Arbeitseinsatz

Landesarbeitsgericht Tarifvertrag öffentlicher Dienst...REchtsanwalt Kuprat Dresden

Bei mehreren Arbeitseinsätzen während der Rufbereitschaft findet nicht für jeden Arbeitseinsatz eine Aufrundung auf eine volle Stunde statt.

Hierauf wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hin. Nach Ansicht der Richter müssten vielmehr die einzelnen während einer Rufbereitschaft-Schicht geleisteten Arbeitszeiten addiert und einmalig am Schichtende aufgerundet werden. Diese Auslegung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst führe zu einer vernünftigen und sachgerechten Lösung. Eine andere Auslegung führe zu ungerechten Zufallsergebnissen. So erhielte z.B. ein Arbeitnehmer bei vier fernmündlichen Inanspruchnahmen von je 10 Minuten vier Arbeitsstunden bezahlt. Damit würde er einem Arbeitnehmer gleichgestellt, der vier Einsätze vor Ort von je knapp einer Stunde geleistet habe (LAG Nürnberg, 7 Sa 891/06).

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Letztes Update 29.11.2007 | CopyrightŠ Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 | Seite drucken: Rufbereitschaft: Keine Aufrundung angefangener Stunden für jeden Arbeitseinsatz | Seite einem Freund senden: Rufbereitschaft: Keine Aufrundung angefangener Stunden für jeden Arbeitseinsatz

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