Schlussrechnung: Zahlungsanweisung muss kein Anerkenntnis sein

Bauherr Auftraggeber Architekt Bauleiter Bauunternehmer ...Rechtsanwalt Kuprat Dresden

Selbst wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung geprüft und zur Zahlung angewiesen hat, stellt das kein Anerkenntnis dar, durch das Einwendungen gegen die Schlussrechnung ausgeschlossen werden.

Das gelte nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vor allem, wenn der Bauleiter des Auftraggebers keine rechtsgeschäftliche Vollmacht habe, rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber Dritten (also dem Bauunternehmer) abzugeben.

Hinweis: Der Bauunternehmer sollte sich nicht leichtfertig darauf verlassen, dass der Bauleiter oder Architekt seines Auftraggebers befugt ist, die der Schlussrechnung zugrunde liegenden Aufmaße anzuerkennen. Er sollte sich vielmehr eine entsprechende Vollmacht des Bauleiters vorlegen lassen (OLG Düsseldorf, 23 U 163/06).

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Letztes Update 29.11.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 | Seite drucken: Schlussrechnung: Zahlungsanweisung muss kein Anerkenntnis sein | Seite einem Freund senden: Schlussrechnung: Zahlungsanweisung muss kein Anerkenntnis sein

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