Sie befinden sich hier :
Rechtsgebiete » Arbeitsrecht » Schwerbehindertenvertretung: Wahlvorschläge dürfen nicht als Telekopien eingereicht werden
Schwerbehindertenvertretung: Wahlvorschläge dürfen nicht als Telekopien eingereicht werden
Wahlanfechtung Urkundenzusammenhang Schriftform BAG 7 ABR 39/08 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Wahlvorschläge und Stützunterschriften
Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen
innerhalb der Einreichungsfrist mit der erforderlichen Anzahl von
Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen. Die
Einreichung von Telekopien genügt nicht. Der Wahlvorstand muss das
Vorliegen der erforderlichen Unterschriften zuverlässig prüfen können.
Dies kann er nur, wenn ihm die Originalunterschriften vorliegen.
Allerdings müssen sich nicht sämtliche Stützunterschriften auf
demselben Blatt befinden. Es muss aber gewährleistet sein, dass sich
die Unterschriften auf den Wahlvorschlag und nicht auf eine andere
Erklärung beziehen. Dies kann beispielsweise durch die körperliche
Verbindung mehrerer Blätter oder durch die Angabe eines gemeinsamen
Kennworts auf sämtlichen Blättern geschehen.
Ohne
Erfolg haben daher die Antragsteller eines vom Siebten Senat des
Bundesarbeitsgerichts entschiedenen Wahlanfechtungsverfahrens geltend
gemacht, der Wahlvorstand habe einen für die Wahl der
Bezirksschwerbehindertenvertretung per Telefax eingereichten
Wahlvorschlag zu Unrecht zurückgewiesen. Die Wahlanfechtung war dennoch
erfolgreich, da der Wahlvorstand in seinem Wahlausschreiben die
Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht ausreichend beschrieben hatte.
Das Bundesarbeitsgericht erklärte deshalb, wie bereits das
Landesarbeitsgericht, die Wahl für ungültig.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.Januar 2010 -7ABR 39/08- Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1.April 2008 -3TaBV 1/08-
Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis.
ohne wirksame Einwilligung des Klägers besteht schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts LG München I, 9 O 18165/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
außerordentliche fristlose Kündung wegen Körperverletzung des Arbeitgebers Notwehr ließe Kündigungsggrund entfallen Greift der Arbeitnehmer den Arbeitgeber tätlich an, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 196/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Prüfpflicht des Bieters / Käufers Angaben des Verkäufers im Angebot maßgeblich Sittenwidrigkeit LG München I, 34 S 20431/04 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Gutgläubigkeit führt zum berechtigten Vorsteuerabzug bei Karusselgeschäften...EuGH - Urteil v. 06.07.2006 zu Art. 17 der 6. Richtlinie 77/388/EWG...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 09.02.2006 (Az.: V R 22/03) über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des „Sale-and-lease-back“-Verfahren entschieden...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG kommt auch dem Besitzunternehmen zugute (BFH, Urteil v. 29.03.2006 - X R 59/00)...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgut nur möglich, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag voraussichtlich mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Beiträge zur Altersvorsorge sind derzeit nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar...Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. X R 45/02 und X R 11/05) und Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2299/04) anhängig...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.07.2006 (Az.: B 11a AL 55/05 R)...Sperrzeitverhängung der Bundesagentur für Arbeit... befristetes Arbeitsverhältnis... Kündigung... Rechtsanwalt Tino Kuprat... Dresden