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Steuerpflicht einer als Sicherheit für Darlehen eingesetzten Lebensversicherung
Steuerrecht Versicherungsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Wer eine bis 2004 abgeschlossene Lebensversicherung (LV) zur Absicherung eines Darlehens verwenden will, sollte aufpassen. Wird der Darlehensbetrag zur Finanzierung einer „Kapitalrücklage“ zunächst auf ein Girokonto des GmbH-Gesellschafters ausgezahlt und erst mehr als einen Monat später auf ein Konto der GmbH überwiesen, führt dies zur Steuerpflicht der Versicherung. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung des BFH. Eine „steuerunschädliche“ Ausnahme kann sich der BFH nur vorstellen, wenn die Zahlung auf das Girokonto lediglich ein „notwendiges Durchgangsstadium im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Zahlungsgestaltung“ ist.
Unser Tipp: Lassen Sie das Darlehen sofort und unmittelbar auf das steuerlich richtige Konto überweisen.
Wichtig: Die Entscheidung betrifft nur Versicherungsverträge, die vor 2005 abgeschlossen worden sind. Sie ist jedoch auch aktuell von Bedeutung, weil Versicherungsnehmer diese Altverträge jederzeit steuerunschädlich zur Sicherung von Krediten einsetzen könnten. (Beschluss vom 27.3.2007, Az: VIII S 23/06)
Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis.
Bei Fragen auf dem Gebiet des Vertragsrecht, Versicherungsrecht und Steuerrecht wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat .
Rechtsanwalt Tino Kuprat Hübnerstraße 8 01069 Dresden
Tel.: 0351 / 87742 53 Fax.: 0351 / 87742 99 E-Mail: office@rechtsanwalt-kuprat.de
Aktuelles: Übersicht
Letztes Update 30.08.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 |  | 
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| Befristeter Arbeitsvertrag (14.09.2006) |
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| Vorsteuer beim „sale-and-lease-back“-Verfahren (17.08.2006) |
| Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 09.02.2006 (Az.: V R 22/03) über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des „Sale-and-lease-back“-Verfahren entschieden...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern (17.08.2006) |
| Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgut nur möglich, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag voraussichtlich mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Umzugskosten berechtigen zum Vorsteuerabzug (17.08.2006) |
| Betriebsbedingte Umzugskosten unterliegen dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG)...Verstoß gegen EU-Recht (Art. 17 der 6. EG-Richtlinie)...BMF-Schreiben vom 18.07.06 ...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Beiträge zur Altersvorsorge als Werbungskosten (17.08.2006) |
| Beiträge zur Altersvorsorge sind derzeit nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar...Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. X R 45/02 und X R 11/05) und Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2299/04) anhängig...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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