Im Monat Mai 2009 sollten Sie folgende Steuertermine
beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und
Zahlung von Umsatzsteuer – mittels Barzahlung – bis zum 11.5.2009 und – mittels
Zahlung per Scheck – bis zum 8.5.2009.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und
Zahlung von Lohnsteuer – mittels Barzahlung – bis zum 11.5.2009 und – mittels
Zahlung per Scheck – bis zum 8.5.2009.
Gewerbesteuerzahler: Zahlung – mittels Barzahlung –
bis zum 15.5.2009 und – mittels Zahlung per Scheck – bis zum 12.5.2009.
Grundsteuerzahler: Zahlung – mittels Barzahlung – bis
zum 15.5.2009 und – mittels Zahlung per Scheck – bis zum 12.5.2009.
Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend nach dem
vierteljährigen Zahlungsgrundsatz gemäß § 28 Abs. 2 GrStG verlangen, dass
Beträge bis 15 EUR auf einmal am 17.8.2009 und Beträge bis einschließlich 30
EUR je zur Hälfte am 16.2.2009 und am 17.8.2009 zu zahlen sind. Auf Antrag kann
die Grundsteuer auch jeweils am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet
werden.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige
Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am
14.5.2009 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 18.5.2009 für die
Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf
hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung
und Zahlung per Scheck gilt!
ohne wirksame Einwilligung des Klägers besteht schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts LG München I, 9 O 18165/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
außerordentliche fristlose Kündung wegen Körperverletzung des Arbeitgebers Notwehr ließe Kündigungsggrund entfallen Greift der Arbeitnehmer den Arbeitgeber tätlich an, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 196/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Prüfpflicht des Bieters / Käufers Angaben des Verkäufers im Angebot maßgeblich Sittenwidrigkeit LG München I, 34 S 20431/04 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Gutgläubigkeit führt zum berechtigten Vorsteuerabzug bei Karusselgeschäften...EuGH - Urteil v. 06.07.2006 zu Art. 17 der 6. Richtlinie 77/388/EWG...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 09.02.2006 (Az.: V R 22/03) über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des „Sale-and-lease-back“-Verfahren entschieden...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG kommt auch dem Besitzunternehmen zugute (BFH, Urteil v. 29.03.2006 - X R 59/00)...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgut nur möglich, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag voraussichtlich mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Beiträge zur Altersvorsorge sind derzeit nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar...Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. X R 45/02 und X R 11/05) und Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2299/04) anhängig...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.07.2006 (Az.: B 11a AL 55/05 R)...Sperrzeitverhängung der Bundesagentur für Arbeit... befristetes Arbeitsverhältnis... Kündigung... Rechtsanwalt Tino Kuprat... Dresden