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Umzugskosten berechtigen zum Vorsteuerabzug
Betriebsbedingte Umzugskosten unterliegen dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG)...Verstoß gegen EU-Recht (Art. 17 der 6. EG-Richtlinie)...BMF-Schreiben vom 18.07.06 ...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
Bei einem Wohnsitzwechsel des Unternehmers aus betrieblicher Veranlassung (z.B. wegen Verlagerung des Betriebssitzes) dürfen die Umzugskosten als Betriebsausgaben verbucht werden. Nach bislang geltender Regelung des Umsatzsteuergesetzes (§ 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG) war allerdings der Vorsteuerabzug unzulässig. Mit BMF-Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18. Juli 2006 (Az. IV A 5 - S 7303 a - 7/06) wurde nunmehr diese Vorschrift wegen Verstoß gegen geltendes EU-Recht (Art. 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie) für unanwendbar erklärt. Dementsprechend sind die Verwaltungsanweisungen in Abschnitt 197a der Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) nicht mehr anwendbar.
Eine Neuregelung des § 15 UStG ist für das Jahr 2007 zu erwarten.
Praxishinweis:
Bereits abgegebene aber noch abänderbare Umsatzsteuererklärungen können um solche betriebsbedingten Umzugskosten nachträglich korrigiert werden, wenn eine den Vorgaben des UStG entsprechende Rechnung vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen aufgrund der Einzelfallumstände und der verkürzten Darstellung keine Rechtsberatung ersetzen können. Eine Haftung bleibt ausgeschlossen.
Bei Fragen auf dem Gebiet des Steuerrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat.
Rechtsanwalt
Tino Kuprat
Hübnerstraße 8
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Letztes Update 17.08.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 |

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