Urlaubsrecht: So wird der Mindesturlaub für Teilzeitkräfte berechnet

Bundesurlaubsgesetz Werktage Teilzeitbeschäftigung Rechtsanwalt Kuprat Dresden

Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr zu. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Also ist auch der Samstag ein Arbeitstag. Deshalb beträgt der Mindestjahresurlaub bei einer Vollzeitbeschäftigung in einer Fünf-Tage-Woche anteilig 24 : 6 x 5 = 20 Arbeitstage (= vier Wochen).

Für Teilzeitbeschäftigte mit einer Arbeitszeit von weniger als fünf Tagen in der Woche ist der Mindestjahresurlaub dementsprechend umzurechnen. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten ist der Urlaubsanspruch nicht in Bezug zu einer Woche, sondern zu einem Zeitraum zu setzen, in dem sich der Arbeitsrhythmus nach dem betrieblichen Ablauf wiederholt.

  • Mindesturlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche:
    24 : 6 x 5 = 20 Arbeitstage

  • Mindesturlaubstage bei einer Vier-Tage-Woche:
    24 : 6 x 4 = 16 Arbeitstage

  • Mindesturlaubstage bei einer Vier-Tage-Woche:
    24 : 6 x 4 = 16 Arbeitstage

  • Mindesturlaubstage bei einer Zwei-Tage-Woche:
    24 : 6 x 2 = 8 Arbeitstage

  • Mindesturlaubstage bei einer Ein-Tage-Woche:
    24 : 6 x 1 = 4 Arbeitstage


Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis.

Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat .

Rechtsanwalt
Tino Kuprat
Hübnerstraße 8
01069 Dresden

Tel.: 0351 / 87742 53
Fax.: 0351 / 87742 99
E-Mail: office@rechtsanwalt-kuprat.de


Aktuelles: Übersicht
Letztes Update 26.11.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 | Seite drucken: Urlaubsrecht: So wird der Mindesturlaub für Teilzeitkräfte berechnet | Seite einem Freund senden: Urlaubsrecht: So wird der Mindesturlaub für Teilzeitkräfte berechnet

Zurück zur Startseite