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Rechtsgebiete » Verbraucherrecht » Verbrauchsgüterkauf: Wie weit geht die Beweislasterleichterung des Verbrauchers bei der Sachmängelgewährleistung?
Verbrauchsgüterkauf: Wie weit geht die Beweislasterleichterung des Verbrauchers bei der Sachmängelgewährleistung?
Beweislastumkehr gesetzliche Vermutung Erschütterung der Vermutung Vollbeweis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Auch wenn ein Defekt innerhalb von sechs Monaten nach
dem Kauf auftritt, muss der Käufer beweisen, dass der Defekt auf einem
gewährleistungspflichtigen Sachmangel und nicht auf einer Fehlbedienung
oder unsachgemäßen Handhabung beruht.
Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG)
Frankfurt a.M. In dem entschiedenen Fall hatte der Käufer einen neuen
Pkw erworben, bei dem vier Monate später ein Kupplungsdefekt
aufgetreten war. Nachdem im Verlauf der nächsten Monate der gleiche
Kupplungsschaden noch zweimal aufgetreten war, erklärte der Käufer den
Rücktritt vom Vertrag und verlangte dessen Rückabwicklung. Zwischen den
Parteien war streitig, ob ein technischer Defekt oder eine
Fehlbedienung durch den Kläger zum dreimaligen Austausch der Kupplung
geführt hatte. Ein zu dieser Frage eingeholtes
Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, der Kupplungsschaden sei
durch eine fehlerhafte Bedienung (langes Schleifenlassen der Kupplung)
eingetreten. Der Käufer vertrat jedoch die Auffassung, da der Schaden
innerhalb von sechs Monaten seit Kauf des Fahrzeugs (erstmalig)
aufgetreten sei, gelte die gesetzliche Vermutung, dass der Schaden
bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden gewesen sei. Der Verkäufer
müsse deshalb beweisen, dass der Defekt nicht bei Übergabe des
Fahrzeugs angelegt gewesen, sondern infolge einer Fehlbedienung
entstanden sei. Mit dieser Argumentation hatte er jedoch keinen Erfolg.
Die Richter machten deutlich, dass ein Käufer zum
Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sei, wenn die Kaufsache bei
Übergabe mit einem Mangel behaftet sei und zwei Nachbesserungsversuche
fehlgeschlagen seien. Dabei gelte im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs
die Vermutung, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft
gewesen sei, wenn innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein
Sachmangel auftrete. Damit bestehe jedoch nicht auch die Vermutung,
dass jeder innerhalb von sechs Monaten auftretende Defekt ein
gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel sei. Kämen mehrere
mögliche Schadensursachen in Betracht (entweder mangelhafte
Sachbeschaffenheit oder Bedienungsfehler), müsse der Käufer beweisen,
dass der Defekt auf die Sachbeschaffenheit und nicht auf einen
Bedienungsfehler zurückzuführen sei. Da das Fahrzeug im Zeitpunkt der
Übergabe keinen Kupplungsschaden aufwies, habe der Kläger nachweisen
müssen, dass der vier Monate später aufgetretene Kupplungsschaden bei
Übergabe bereits in der Kaufsache angelegt war. Er trage also die
Beweislast dafür, dass das Fahrzeug von vornherein einen werksseitig zu
vertretenden Grundmangel aufweise, der zu dem späteren Kupplungsschaden
geführt habe (OLG Frankfurt a.M., 13 U 164/06).
Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis.
Bei Fragen auf dem Gebiet des Verbraucherrecht wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat .
Rechtsanwalt Tino Kuprat Hübnerstraße 8 01069 Dresden
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| Vorsteuer beim „sale-and-lease-back“-Verfahren (17.08.2006) |
| Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 09.02.2006 (Az.: V R 22/03) über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des „Sale-and-lease-back“-Verfahren entschieden...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern (17.08.2006) |
| Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgut nur möglich, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag voraussichtlich mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Umzugskosten berechtigen zum Vorsteuerabzug (17.08.2006) |
| Betriebsbedingte Umzugskosten unterliegen dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG)...Verstoß gegen EU-Recht (Art. 17 der 6. EG-Richtlinie)...BMF-Schreiben vom 18.07.06 ...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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| Beiträge zur Altersvorsorge als Werbungskosten (17.08.2006) |
| Beiträge zur Altersvorsorge sind derzeit nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar...Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. X R 45/02 und X R 11/05) und Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2299/04) anhängig...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden |
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