Vereinsrecht: Anfechtung von Vereinsbeschlüssen nur zeitnah möglich

Rechtsanwalt Kuprat Dresden

Ungültige Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen zeitnah angefochten werden. Eine Klage auf Feststellung ihrer Unwirksamkeit kann nämlich nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden.

Darauf weist das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hin. Das Interesse des Vereins an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit erfordere, dass die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen innerhalb angemessener Zeit geklärt werde. Das ergebe sich auch aus der Treuepflicht der Mitglieder. Ein Mitglied müsse deshalb eine beabsichtigte Klage gegen Vereinsmaßnahmen mit zumutbarer Beschleunigung erheben. Andernfalls verwirke es das Klagerecht. Liefere die Satzung keine Regelungen zu einer Anfechtungsfrist, müsse das Mitglied seine Einwände zeitnah geltend machen.

Wichtig: Das OLG hält eine Frist von einem Monat für angemessen (OLG Saarbrücken, 1 U 450/07-142).

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Bei Fragen auf dem Gebiet des Verbraucherrecht wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat .

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Letztes Update 14.07.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 | Seite drucken: Vereinsrecht: Anfechtung von Vereinsbeschlüssen nur zeitnah möglich | Seite einem Freund senden: Vereinsrecht: Anfechtung von Vereinsbeschlüssen nur zeitnah möglich

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