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Verkäufer schuldet nur Verschaffung von Besitz und Eigentum

Gewährleistung / Mängelansprüche: Keinen Anspruch des Käufers auf Kostenersatz für erneuten Einbau, BGH VIII ZR 211/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden

BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL

VIII ZR 211/07

Verkündet am:
15. Juli 2008

in dem Rechtsstreit

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 9. Juli 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Dr. Wolst und Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Milger sowie den Richter Dr. Achilles

für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 27. Juni 2007 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen

Tatbestand:

Mit Vertrag vom 4. November 2004 kaufte der Kläger von der Beklagten, einer Holzhändlerin für den Haus- und Gartenbereich, 37,83 Quadratmeter zweischichtige, nicht von der Beklagten hergestellte Buchenparkettstäbe sowie 24,30 Meter Sockelleisten zum Preis von 1.514,22 EUR. Er ließ die Parkettstäbe von einem Parkettleger im Wohn- und Esszimmer seines Hauses verlegen. Danach stellte sich heraus, dass sich auf etwa der Hälfte der verlegten Fläche die Buchendecklamelle der Parkettstäbe von der darunter liegenden Weichholzschicht ablöste. In einem vom Kläger eingeleiteten selbständigen Beweisverfahren stellte der Sachverständige fest, dass dies auf einen Produktionsfehler - die nicht ausreichende Verklebung der beiden Schichten - im Werk des Herstellers zurückzuführen ist. Mit Anwaltsschreiben vom 26. April 2005 forderte der Kläger die Beklagte auf, bis zum 17. Mai 2005 "den Parkettboden auszutauschen". Dem kam die Beklagte nicht nach.

Der Sachverständige hatte die Kosten für die Entfernung des Parketts und für die Lieferung und Verlegung neuer Parkettstäbe auf 3.666,56 EUR veranschlagt. Diesen Betrag machte der Kläger, der die mangelhaften Parkettstäbe nicht bezahlt hatte, mit Schreiben vom 15. Juni 2006 gegenüber der Beklagten geltend. Die Beklagte erstattete dem Kläger die Kosten für die Entfernung und Entsorgung des mangelhaften Parketts einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten in Höhe von 569,29 EUR, lehnte aber weitere Zahlungen ab.

Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Zahlung des verbleibenden Betrages in Höhe von 3.097,27 EUR abzüglich des von ihm nicht gezahlten Kaufpreises (1.514,22 EUR), das heißt Zahlung von 1.583,05 EUR nebst Zinsen; hierbei handelt es sich um die Kosten für die Verlegung neuer, anderweitig zu beschaffender Parkettstäbe. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers, mit der er die Klageforderung in Höhe eines Betrags von 1.259,70 EUR nebst Zinsen weiterverfolgt hat, ist ohne Erfolg geblieben. Hiergegen richtet sich die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers.

Entscheidungsgründe:

Die Revision hat keinen Erfolg.

I.

Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt:

Der Kläger habe keinen Anspruch auf Ersatz der von ihm geltend gemachten Kosten, die mit der Verlegung neuen Parketts verbunden seien. Mit dem Amtsgericht sei die Kammer der Auffassung, dass diese Aufwendungen nicht von dem Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 439 BGB erfasst seien. Bereits durch den Wortlaut des § 439 Abs. 1 Satz 1 BGB werde klar gestellt, dass die Nacherfüllung auf die Lieferung einer neuen Sache und die Beseitigung des Mangels beschränkt sei. Zudem könne ein Käufer im Wege der Nacherfüllung nur das verlangen, was Inhalt seines ursprünglichen Erfüllungsanspruchs sei. Dementsprechend sei Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs lediglich die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen Sache, so wie sie der Verkäufer ursprünglich geschuldet habe. Die Beseitigung weiterer Schäden sei nicht Gegenstand der Nacherfüllung; anderenfalls könnte der Käufer über die Nacherfüllung mehr verlangen, als ihm kaufvertraglich zustehe.

Demnach könne der Kläger - wie bereits das Amtsgericht zutreffend ausgeführt habe - die von ihm geltend gemachten Kosten für eine Neuverlegung des Parketts nur verlangen, wenn der Mangel von der Beklagten zu vertreten gewesen wäre. Dieses sei nicht der Fall; insoweit sei die Entscheidung des Amtsgerichts vom Kläger nicht angegriffen worden.

II.

Diese Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung stand, so dass die Revision zurückzuweisen ist. Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten Kosten für die Verlegung neuer Parkettstäbe.

1. Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht, wie die Revision meint, unmittelbar aus der Regelung des § 439 Abs. 2 BGB über die vom Verkäufer zu tragenden Kosten der Nacherfüllung. Diese Vorschrift, nach welcher der Käufer Anspruch auf Übernahme der "zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen" durch den Verkäufer hat, setzt voraus, dass sich der Vollzug des Kaufvertrags (noch) im Stadium der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB befindet. Daran fehlt es im vorliegenden Fall.

Der Kläger verlangte zwar zunächst Nacherfüllung, indem er die Beklagte mit Schreiben vom 26. April 2005 aufforderte, bis zum 17. Mai 2005 den Parkettboden auszutauschen. Mit seiner Klage macht der Kläger jedoch keinen Nacherfüllungsanspruch gemäß § 437 Nr. 1, § 439 BGB mehr geltend, sondern einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB oder einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 437 Nr. 3, § 284 BGB. Denn die Berechnung des Zahlungsanspruchs in der Klagebegründung geht davon aus, dass der Kläger den bislang nicht gezahlten Kaufpreis für die von der Beklagten gelieferten Parkettstäbe auch zukünftig nicht mehr zu zahlen hat. Daraus ergibt sich, dass der Kläger an dem Kaufvertrag nicht mehr festhält und Nacherfüllung seitens der Beklagten durch Lieferung neuer - mangelfreier - Parkettstäbe nicht mehr verlangt. Damit bewegt sich sein Zahlungsbegehren nicht mehr im Rahmen einer Nacherfüllung gemäß § 439 BGB, die eine fortbestehende Lieferpflicht der Beklagten und damit auch eine fortbestehende Zahlungspflicht des Klägers voraussetzen würde. Die Lieferung neuen Parketts durch einen Dritten, die der Kläger anstrebt, ist keine Nacherfüllung im Sinne des § 439 Abs. 1 BGB. Für eine Verpflichtung der Beklagten, die Kosten für die Verlegung neuer, nicht von ihr zu liefernder Parkettstäbe zu tragen, scheidet § 437 Nr. 1 i.V.m. § 439 Abs. 1 und 2 BGB daher als Anspruchsgrundlage aus; ein Erstattungsanspruch kann sich insoweit nur aus § 437 Nr. 3 i.V.m. §§ 280, 281 oder § 284 BGB ergeben.

2. Dem Kläger steht wegen der Kosten für die Verlegung neuer, von einem Dritten zu liefernder Parkettstäbe auch ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nicht zu (§ 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB).

a) Ein solcher Anspruch besteht nicht unter dem Gesichtspunkt, dass die Beklagte ihre Pflicht zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) verletzt hätte.

Zwar waren die Voraussetzungen für einen Nacherfüllungsanspruch des Klägers nach § 437 Nr. 1, § 439 BGB erfüllt, weil die von der Beklagten gelieferten Parkettstäbe mangelhaft waren (§ 434 Abs. 1 BGB). Dies räumt die Beklagte ein. Sie verlangt dementsprechend auch nicht die Bezahlung der mangelhaften Parkettstäbe.

Nach § 439 Abs. 1 BGB kann der Käufer nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Eine Beseitigung des Mangels durch eine Ausbesserung der schadhaften Parkettstäbe - d.h. eine Erneuerung der Klebeverbindung zwischen den beiden Schichten der Parkettstäbe - war nicht möglich; davon gehen beide Parteien aus. Die an die Beklagte gerichtete Aufforderung des Klägers, den Parkettboden auszutauschen, war auf die Lieferung neuer - mangelfreier - Parkettstäbe gerichtet; dem ist die Beklagte innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgekommen.

Einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen eines dadurch erforderlich gewordenen Deckungskaufs, der dem Kläger danach zustünde (§ 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB), macht dieser jedoch nicht geltend. Er verlangt nicht Ersatz der Anschaffungskosten für neue Parkettstäbe, sondern begehrt, nachdem ihm die Beklagte die Kosten für die Entfernung des schadhaften Parketts erstattet hat, nur noch die Kosten für eine erneute Verlegung anderweitig zu beschaffender Parkettstäbe. Ein dahingehender Schadensersatzanspruch besteht jedoch nicht. Ein solcher Anspruch setzte voraus, dass die Beklagte im Zuge der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB verpflichtet gewesen wäre, neue Parkettstäbe nicht nur zu liefern, sondern auch zu verlegen oder auf ihre Kosten verlegen zu lassen. Dies ist nicht der Fall.

aa) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der rechtswissenschaftlichen Literatur ist allerdings umstritten, ob der Nacherfüllungsanspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache auch die Kosten für deren Einbau in eine andere Sache umfasst, wenn der Käufer die mangelhafte Sache - vor dem Auftreten des Mangels - ihrer Bestimmung gemäß in eine andere Sache eingebaut hatte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (ZGS 2004, 432) hat dies bejaht und dem Käufer einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Neuverlegung ersatzweise gelieferter Bodenfliesen zugebilligt (ebenso Landgericht Deggendorf, Urteil vom 3. April 2007- 3 O 370/06, juris, mit zustimmender Anmerkung von Schmitz, IBR 2007, 426, und Fischer, juris PR-PrivBauR 2/2008 Anm. 2; ebenso Bamberger/Roth/Faust, BeckOK, Stand 1. Februar 2007, BGB § 439 Rdnr. 18; Eckert/Maifeld/Matthiessen, Handbuch des Kaufrechts, 2007, Rdnr. 621 f.; Terrahe, VersR 2004, 680; Pammler, juris PK-BGB, 3. Aufl., § 439 Rdnr. 48). Die Oberlandesgerichte Köln (ZGS 2006, 77), Stuttgart (Urteil vom 8. November 2007 - 19 U 52/07, n.v., Revision beim Senat anhängig unter VIII ZR 304/07) und Frankfurt am Main (Urteil vom 14. Februar 2008 - 15 U 5/07, n.v., Revisionsverfahren VIII ZR 70/08) sowie das Landgericht Itzehoe (Urteil vom 27. April 2007 - 9 S 85/06, n.v., Revisionsverfahren VIII ZR 157/07) haben es dagegen abgelehnt, den Nacherfüllungsanspruch auf diese Kosten zu erstrecken (ebenso MünchKommBGB/Westermann, 5. Aufl., § 439 Rdnr. 13; Schneider/Katerndahl, NJW 2007, 2215; Thürmann, NJW 2006, 3457; Haedicke, ZGS 2006, 55, 59 f.; Brömmelmeier, JZ 2006, 493, Fn. 7; Seibel, IBR 2006, 140; Reinicke/Tiedtke, Kaufrecht, 7. Aufl., Rdnr. 439 f.; Leupertz, BauR 2006, 1648, 1653 f.; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB (2004), § 439 Rdnr. 21; Lorenz, ZGS 2004, 408; ders., NJW 2005, 1889, 1895 f.; Bereska, BrPp 2005, 157 f.; AnwKomm-BGB/Büdenbender, 2005, § 439 Rdnr. 27; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 330; Wilmowsky, JuS 2002, Beilage zu Heft 1, S. 22).

bb) Das Amtsgericht und das Berufungsgericht haben in Übereinstimmung mit der vorherrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zu Recht angenommen, dass der Verkäufer mangelhafter Parkettstäbe als Ersatzlieferung (§ 439 Abs. 1 BGB) nur die Übergabe und Übereignung mangelfreier Parkettstäbe schuldet und im Zuge der Nacherfüllung auch dann nicht zu deren Verlegung oder zur Übernahme der entsprechenden Kosten verpflichtet ist, wenn der Käufer die mangelhaften Parkettstäbe bereits verlegt hatte.

(1) Bei den Nacherfüllungsansprüchen aus § 439 Abs. 1 BGB handelt es sich um Modifikationen des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs aus § 433 Abs. 1 BGB (BT-Drs. 14/6040, S. 221), die allerdings nur so weit gehen, wie dies durch die Mangelhaftigkeit der Kaufsache bedingt ist. Bei der in § 439 Abs. 1 BGB als eine der beiden Alternativen der Nacherfüllung vorgesehenen Lieferung einer mangelfreien Sache decken sich, wie schon aus der gesetzlichen Formulierung hervorgeht, der Nacherfüllungsanspruch und der ursprüngliche Erfüllungsanspruch hinsichtlich der vom Verkäufer geschuldeten Leistungen; es ist lediglich anstelle der ursprünglich gelieferten mangelhaften Kaufsache nunmehr eine mangelfreie - im Übrigen aber gleichartige und gleichwertige - Sache zu liefern. Die Ersatzlieferung erfordert daher eine vollständige Wiederholung der Leistungen, zu denen der Verkäufer nach § 433 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB verpflichtet ist; der Verkäufer schuldet nochmals die Übergabe des Besitzes und die Verschaffung des Eigentums an einer mangelfreien Sache - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Denn mit der Nacherfüllung soll nach der gesetzgeberischen Konzeption lediglich eine nachträgliche Erfüllung der Verkäuferpflichten aus § 433 Abs. 1 BGB durchgesetzt werden; der Käufer soll mit der Nacherfüllung das erhalten, was er vertraglich zu beanspruchen hat (BT-Drs. aaO; BGHZ 162, 219, 227).

Danach hatte die Beklagte dem Kläger nach dessen Aufforderung, den Parkettboden auszutauschen, lediglich Besitz und Eigentum an neuen - nunmehr mangelfreien - Parkettstäben zu verschaffen (§ 439 Abs. 1 BGB i.V.m. § 433 Abs. 1 BGB). Die Verlegung der ersatzweise zu liefernden Parkettstäbe schuldete sie im Rahmen der vom Kläger verlangten Nacherfüllung ebenso wenig wie bei der ursprünglichen Lieferung, mit der sie erstmals den Versuch unternommen hatte, ihre Verkäuferpflichten aus § 433 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB zu erfüllen. Ein Anspruch des Klägers auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Kosten der Verlegung mangelfreier Parkettstäbe lässt sich daher nicht damit begründen, dass die Beklagte einer im Rahmen der Nacherfüllung bestehenden Verpflichtung zur Verlegung der ersatzweise zu liefernden Parkettstäbe nicht nachgekommen wäre; eine solche Verpflichtung der Beklagten bestand nach § 439 Abs. 1 BGB nicht.

(2) Der dagegen von der Revision vorgebrachte Einwand, durch die Nacherfüllung solle der Zustand hergestellt werden, in dem sich die Kaufsache befände, wenn sie von Anfang an mangelfrei gewesen wäre, ist - jedenfalls für die hier zu beurteilende Ersatzlieferung - nicht stichhaltig.

Mit dem Institut der Nacherfüllung soll dem Verkäufer eine "letzte" Chance eingeräumt werden, seine Pflicht aus § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache - wenn auch erst im zweiten Anlauf - noch zu erfüllen, um den mit einer Rückabwicklung des Vertrages verbundenen wirtschaftlichen Nachteil abzuwenden (BT-Drs. aaO; BGHZ aaO). Vermögensschäden oder Aufwendungen, die dem Käufer dadurch entstehen, dass der Verkäufer seine Pflicht aus § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen, nicht schon beim ersten Erfüllungsversuch, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt, sind nicht im Zuge der Nacherfüllung zu beseitigen oder auszugleichen, sondern nur im Rahmen eines Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzanspruchs nach §§ 280 ff. BGB.

Dies gilt nicht nur für einen etwaigen Nutzungsausfall, den der Käufer in der Zwischenzeit durch die Mangelhaftigkeit der Kaufsache erlitten hat (dazu Senatsurteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, WM 2008, 557, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), sondern auch für Kosten, die infolge der Mangelhaftigkeit der Kaufsache zusätzlich entstehen oder vergeblich aufgewendet wurden, zum Beispiel Zulassungs- und Überführungskosten beim Kraftfahrzeugkauf, die aufgrund der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs nutzlos geworden sind und für das Ersatzfahrzeug erneut anfallen (vgl. dazu BGHZ 163, 381 ff.), oder - wie im vorliegenden Fall - doppelt entstehende Kosten für die Verlegung zunächst der mangelhaften und sodann der mangelfreien Parkettstäbe. Solche aufgrund der Mangelhaftigkeit der Kaufsache nutzlos gewordenen oder zusätzlich entstehenden Kosten sind nicht Gegenstand eines Nacherfüllungsanspruchs nach § 439 Abs. 1 BGB. Denn die Nacherfüllung bewahrt den Käufer nicht vor jedweden Vermögensnachteilen, die der Käufer einer mangelhaften Sache im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag erleidet, sondern ist darauf beschränkt, die nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB vom Verkäufer geschuldete Erfüllung - wenn auch verspätet - noch zu bewerkstelligen. Über das Erfüllungsinteresse hinausgehende Vermögensnachteile, die beim Käufer dadurch entstehen, dass dem Verkäufer die Erfüllung nicht schon beim ersten, sondern erst beim zweiten Versuch gelingt, sind, soweit nicht die besondere Kostenregelung des § 439 Abs. 2 BGB eingreift, nur nach den allgemeinen Regeln über den Schadens- oder Aufwendungsersatz auszugleichen (vgl. BT-Drs. aaO, S. 225; vgl. auch BGHZ 163, 381 ff. zum Ersatz vergeblich aufgewendeter Zulassungs- und Überführungskosten eines mangelhaften Kraftfahrzeugs nach § 284 BGB).

(3) Aus der Regelung des § 439 Abs. 2 BGB über die vom Verkäufer zu tragenden Kosten der Nacherfüllung ist für den vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruch entgegen der Auffassung der Revision nichts herzuleiten. Aus ihr ergibt sich nicht, dass zu den Aufwendungen im Sinne dieser Vorschrift auch die Kosten der Verlegung ersatzweise zu liefernder Parkettstäbe gehören würden. § 439 Abs. 2 BGB hat nur eine Regelung der Aufwendungen - insbesondere der Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten - zum Gegenstand, die erforderlich sind, um die Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB durchzuführen, erweitert aber nicht den Leistungsumfang der Nacherfüllung über den in § 439 Abs. 1 BGB bestimmten Umfang hinaus. Bei der Ersatzlieferung mangelfreier Parkettstäbe gehört deren Verlegung, wie ausgeführt, nicht zur Nacherfüllung nach § 439 Abs. 1 BGB. Denn der Leistungsumfang der nach § 439 Abs. 1, § 433 Abs. 1 BGB geschuldeten Ersatzlieferung ist auf die Verschaffung von Besitz und Eigentum an einer mangelfreien Sache beschränkt. Da sich die Pflicht der Beklagten aus § 439 Abs. 1 BGB nicht auf die Verlegung mangelfreier Parkettstäbe erstreckte, hat sie auch nicht nach § 439 Abs. 2 BGB die dafür entstehenden Arbeitskosten zu tragen.

Die Beschränkung der Kostentragungspflicht nach § 439 Abs. 2 BGB auf den Leistungsgegenstand der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 1 BGB wird auch aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. aaO, S. 231) deutlich. Die Regelung des § 439 Abs. 2 BGB hat die Bestimmung des § 476a Satz 1 BGB aF übernommen und entspricht Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufes und der Garantien für Verbrauchsgüter - Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (ABl. Nr. L 171/12 vom 7. Juli 1999). Aus § 476a Satz 1 BGB aF und aus Art. 3 Abs. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geht ebenfalls hervor, dass die Kostentragungspflicht des Verkäufers - nicht anders als bei § 439 Abs. 1 und 2 BGB - sich nur auf das bezieht, was der Verkäufer als "Nachbesserung" (§ 476a Satz 1 BGB aF) bzw. als "Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes" (Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie) schuldet, und nicht über die in der Nachbesserungsvereinbarung (§ 476a Satz 1 BGB aF) bzw. in Art. 3 Abs. 2 und 3 der Richtlinie umschriebene Leistungspflicht des Verkäufers hinausgeht.

Nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie hat der Verbraucher im Falle einer Vertragswidrigkeit des Verbrauchsgutes Anspruch auf die unentgeltliche Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes; dementsprechend sieht Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie einen Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung oder unentgeltliche Ersatzlieferung vor. Ziel dieser Regelungen ist es, den Verbraucher durch die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung so zu stellen, als hätte der Verkäufer das Verbrauchsgut ursprünglich in vertragsgemäßem Zustand geliefert (EuGH, Urteil vom 17. April 2008 - Rs. - C 404/06, NJW 2008, 1433, Rdnr. 41 - Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V.; ebenso das dem zugrunde liegende Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 16. August 2006 - VIII ZR 200/05, NJW 2006, 3200, Tz. 22). Daraus folgt aber nur, dass der Verkäufer nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie alle Kosten zu tragen hat, die für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands durch Ersatzlieferung notwendig sind, nicht aber, dass der Verkäufer mehr zu leisten hätte, als zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands erforderlich ist, und sich etwa die Verpflichtung des Verkäufers mangelhafter Parkettstäbe über die Ersatzlieferung mangelfreier Parkettstäbe hinaus auch auf deren Verlegung erstreckte, zu welcher der Verkäufer nach dem Kaufvertrag gerade nicht verpflichtet ist und die deshalb auch nicht zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands gehört.

Vergeblich beruft sich die Revision auf das zu § 467 Satz 2 BGB aF ergangene Senatsurteil vom 9. März 1983 (BGHZ 87, 104 ff.). In dieser Entscheidung hat der Senat die Kosten für die Verlegung mangelhafter Dachziegel als Vertragskosten im Sinne des § 467 Satz 2 BGB aF angesehen, die der Verkäufer dem Käufer bei einer Wandelung des Kaufvertrages nach dieser Bestimmung verschuldensunabhängig zu erstatten hatte (aaO). Die Vorschrift des § 467 Satz 2 BGB aF ist jedoch im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung gestrichen worden und hat auch keinen Niederschlag in der Kostenregelung des § 439 Abs. 2 BGB gefunden. Denn § 439 Abs. 2 BGB ist, wie ausgeführt, nicht auf § 467 Satz 2 BGB aF, sondern auf § 476a Satz 1 BGB aF und auf Art. 3 Abs. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie zurückzuführen (BT-Drs. aaO, S. 231). Die weite Auslegung des Begriffs der Vertragskosten im Sinne des § 467 Satz 2 BGB aF durch den Senat kann deshalb zur Auslegung des Umfangs der Verpflichtung des Verkäufers zur Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 und 2 BGB nicht herangezogen werden. Vielmehr sind Vertragskosten im Sinne des § 467 Satz 2 BGB aF aufgrund der Schuldrechtsmodernisierung nicht mehr verschuldensunabhängig zu erstatten, sondern jetzt als Aufwendungen zu behandeln, die der Käufer nach § 284 BGB nur unter den dort genannten Voraussetzungen ersetzt verlangen kann (BT-Drs. aaO, S. 144, 225; BGHZ 163, 381, 389 m.w.N.).

(4) Aus dem Hinweis der Revision auf den Erfüllungsort der Nacherfüllung ist zugunsten des Klägers nichts herzuleiten. Zwar hat der Bundesgerichtshof zum Werkvertrag entschieden, dass als Erfüllungsort der Gewährleistung (§ 269 BGB) nach altem wie nach neuem Recht der Ort anzusehen ist, an dem sich die Sache zum Zeitpunkt der Gewährleistung bestimmungsgemäß befindet (Urteil vom 8. Januar 2008 - X ZR 97/05, NJW-RR 2008, 724, Tz. 13, unter Bezugnahme auf OLG München, NJW 2006, 449 zum kaufrechtlichen Nacherfüllungsanspruch). Ob dies ohne Einschränkung auch für die Nacherfüllung beim Kauf beweglicher Sachen gilt, bedarf hier keiner Entscheidung. Denn aus dieser Bestimmung des Erfüllungsortes folgt nicht, dass der Verkäufer an diesem Ort im Falle einer Ersatzlieferung nach § 439 Abs. 1 BGB mehr schuldete als die Verschaffung von Besitz und Eigentum an der mangelfreien Sache nach § 433 Abs. 1 BGB und etwa dazu verpflichtet wäre, neue Parkettstäbe - entgegen der Verpflichtung aus dem Kaufvertrag - nicht nur zu übergeben und zu übereignen, sondern auch zu verlegen.

b) Dem Kläger steht wegen der Verlegungskosten ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung auch nicht unter dem Gesichtspunkt zu, dass die Beklagte ihre Vertragspflicht, dem Kläger mangelfreie Parkettstäbe zu verschaffen, verletzt hat (§ 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Zwar sind die Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB für einen Schadensersatzanspruch des Klägers insoweit erfüllt, als die von der Beklagten verkauften Parkettstäbe mangelhaft waren (§ 434 BGB). Die Beklagte hat jedoch die sich daraus ergebende Pflichtverletzung (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) entgegen der Auffassung der Revision nicht zu vertreten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB). Sie hat den ihr gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB obliegenden Entlastungsbeweis nach den für das Revisionsverfahren bindenden (§ 559 Abs. 2 ZPO) tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts erbracht. Das Berufungsgericht hat sich insoweit die tatrichterliche Würdigung des Amtsgerichts, die der Kläger mit der Berufung nicht angegriffen hat, zu eigen gemacht und darauf Bezug genommen. Dies ist entgegen der Auffassung der Revision nicht zu beanstanden (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Vom Berufungsgericht etwa übergangenen Sachvortrag des Klägers (§ 286 ZPO) zeigt die Revision nicht auf. Danach ist für das Revisionsverfahren davon auszugehen, dass für die Beklagte als Händlerin der Mangel der vom Hersteller verpackt gelieferten Parkettstäbe nicht erkennbar war. Ein etwaiges Verschulden des Herstellers musste sich die Beklagte, wie die Vorinstanzen mit Recht angenommen haben, nicht gemäß § 278 BGB zurechnen lassen, weil der Hersteller nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers ist (st.Rspr.; vgl. BGHZ 48, 118).

3. Dem Kläger steht auch kein Aufwendungsersatzanspruch nach § 437 Nr. 3, § 284 BGB zu.

a) Die Kosten für die Verlegung neuer, mangelfreier Parkettstäbe, deren Ersatz der Kläger nach der Berechnung seiner Klageforderung verlangt, sind keine (vergeblichen) Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB. Denn es handelt sich hierbei nicht um Aufwendungen, die der Kläger im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung - hier: die Mangelfreiheit der von der Beklagten gekauften Parkettstäbe - gemacht hat, sondern um Kosten, die erst zukünftig - aufgrund der anderweitigen Beschaffung mangelfreier Parkettstäbe - entstehen. Die Erstattung solcher Kosten kann nur im Rahmen eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB verlangt werden, sofern die dafür bestehenden Voraussetzungen erfüllt sind, nicht aber nach § 284 BGB.

b) Um Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB handelt es sich allerdings bei den dem Kläger entstandenen Kosten für die Verlegung der mangelhaften Parkettstäbe. Diese Aufwendungen hat der Kläger im Vertrauen auf die Mangelfreiheit der von der Beklagten gekauften Parkettstäbe gemacht; sie sind infolge der Mangelhaftigkeit der Parkettstäbe nutzlos geworden. Soweit der Kläger in seinem Schriftsatz vom 23. November 2006 auch diese Kosten beziffert und geltend gemacht hat, sind jedoch die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 284 BGB nicht erfüllt. Da der Käufer Aufwendungsersatz nach § 284 BGB nur anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung verlangen kann, müssen die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nach §§ 280, 281 BGB vorliegen (BT-Drs. aaO, S. 144, 225). Daran fehlt es, wie unter 2 ausgeführt.

c) Eine analoge Anwendung des § 284 BGB auf den Fall, dass die Voraussetzungen der §§ 281 bis 283 BGB nicht erfüllt sind, kommt entgegen der Auffassung der Revision nicht in Betracht, weil insoweit keine planwidrige Gesetzeslücke vorliegt. Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung wurde der Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB bewusst von den Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs nach §§ 280, 281 BGB abhängig gemacht (BT-Drs. 14/6040, aaO).

Bei Fragen auf dem Gebiet des Vertragsrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat .

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Tino Kuprat
Hübnerstraße 8
01069 Dresden

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Fax.: 0351 / 87742 99
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Aktuelles: Übersicht
Letztes Update 12.08.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 | Seite drucken: Verkäufer schuldet nur Verschaffung von Besitz und Eigentum | Seite einem Freund senden: Verkäufer schuldet nur Verschaffung von Besitz und Eigentum

Aktuelles
Verstoß GWB: Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstättennetz (13.05.2011)
vorgelagerter Markt, marktbeherrschendes Unternehmen, Abhängigkeit; §§ 19,20,33 GWB Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung (08.04.2011)
filesharing peer-to-peer modifizierte Unterlassungserklärung Rechtsanwalt Tino Kuprat Dresden
 
Haftung des Anschlussinhabers bei Abwesenheit (16.02.2011)
filesharing Tauschbörse peer-to-peer Urheberrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kreditkarte: Kartenanbieter muss nachweisen, dass Karteninhaber die Umsätze veranlasst hat (10.02.2011)
Bankrecht Beweislast Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Erbrecht: Ausgleichsansprüche von Miterben untereinander verjähren erst nach 30 Jahren (10.02.2011)
Verjährung Erbansprüche Pflichtteilsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Bundestag verabschiedet Erbrechtsreform (10.02.2011)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kann Abmahnung entfallen (10.02.2011)
Kündigung auch ohne Abmahnung Abgrenzung ordentliche außerordentliche Kündigung Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Abmahnung: Weigerung, an einem Personalgespräch teilzunehmen (10.02.2011)
Entferung der Abmahnung aus Personalakte Weisungsrecht Direktionsrecht Grenzen Bundesarbeitsgericht Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsschutzklage: Verschuldenszurechnung des gewerkschaftlichen Bevollmächtigten (10.02.2011)
Kündigungsrecht Versäumung der 3-Wochenfrist nach § 4 Kündigungsschutzgesetz Bundesarbeitsgericht Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Unfallschadensreparatur: Umfang der Auftragsvergabe (10.02.2011)
Werkvertrag Auftrag Versicherungsschaden Auslegung einer Willenserklärung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Bankrecht: Zusatzgebühren für Überweisung bei Überziehung des Dispo-Kredits sind rechtswidrig (10.02.2011)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aufsichtspflicht: Umfang der Kontrollpflicht für 5 1/2- bzw. 7 1/2-jährige Kinder (10.02.2011)
Spielplatz Kontrolle nach Zeitabständen Schäden an Fahrzeugen Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Neues beim Umgang mit Patientenverfügungen (10.02.2011)
Deutscher Bundestag gesetzliche Regelung Bindungswirkung Patientenverfügung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht - Überblick zum Nachbarschaftslärm (10.02.2011)
Beschwerde Mietvertrag Duldung Lärm Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung nach Messerattacke auf Arbeitskollegin und Ex-Ehefrau (10.02.2011)
Kündigungsschutzklage außerordentliche Kündigung wichtiger Grund Straftat Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Falschetikettierung von Fleischwaren kann zu fristloser Kündigung führen (10.02.2011)
§ 626 BGB außerdordentliche Kündigung Fehlverhalten Rufschaden wichtiger Grund Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Sozialplan: Abfindung darf nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelt werden (10.02.2011)
Bundesarbeitsgericht: Sozialplan Betriebsrat AGG Diskriminierung Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
AGG: Unterschiedliche Behandlung aufgrund Geschlechts bei Stellenausschreibung (10.02.2011)
Diskriminierung Bewerbung Anzeige Stellenangebote geschlechtsneutral Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Änderung des Widerrufs- und Rückgaberechts im Fernabsatz (07.06.2010)
Musterwiderrufsbelehrung BGB-InfoV Art. 246 EGBGB § 355 BGB Änderung 11. Juni 2010 Abmahnung UWG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Haftung des Anschlussinhabers bei Abwesenheit (29.03.2010)
filesharing Tauschbörse peer-to-peer Urheberrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vergütung: Erfolgsbeteiligung für Übersetzern literarischer Werke (22.01.2010)
Vertragsanpassung Pauschalhonorar plus Erlösbeteiligung Urheberrecht § 32 I 3 UrhG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Betriebszugehörigkeit gilt auch für unter 25-Jährige (22.01.2010)
Berechnung der Kündigungsfrist § 622 BGB EuGH C-555/07 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Betriebsrente: Unverfallbarkeit bei Anerkennung von Tätigkeit in Produktionsgenossenschaft des Handwerks (22.01.2010)
Insolvenzsicherung Pensionssicherungsverein Unverfallbarkeit PGH BAG 3 AZR 660/09 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Abfindung: Keine Leistungsklage auf Abfindung aus Sozialplan bie Masseunzulänglichkeit (22.01.2010)
Abfindung Insolvenzverwalter BAG 6 AZR 785/08 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Rückforderung von Versicherungsbeiträgen bei Ratenzahlung (18.01.2010)
Verbraucherkredit Effektivzins Widerruf Bundesgerichtshof BGH I ZR 22/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Wiederherstellung oder Reparatur bei der Neuwertversicherung (12.10.2009)
BGH VIII ZR 34/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Gebrauchtwagenkauf: Standzeit ist bei älteren Gebrauchtwagen kein Mangel (12.10.2009)
BGH VIII ZR 34/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Stärkung der Verbraucherrechte bei Bahnfahrten (12.10.2009)
Gesetzgebung:Verbraucherrechte bei Bahnfahrten Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung (12.10.2009)
BAG 9 AZR 516/08 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Elternzeit: Vorzeitige Beendigung und Übertragung (12.10.2009)
BAG 9 AZR 391/08 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Arbeitslohn: Bei Lohnwucher muss der Arbeitgeber nachzahlen (12.10.2009)
BAG 5 AZR 436/08 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Arbeitsentgelt: Verzicht auf Lohnansprüche, um einen Betriebsübergang zu ermöglichen (12.10.2009)
BAG 8 AZR 722/07 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verzugszinsen (02.07.2009)
Vertrag Verzug Basiszins Verzugsschaden Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Haftungsrecht: Betreiber eines Fitnessstudios muss Trainingsgeräte regelmäßig kontrollieren (02.07.2009)
BGH, V ZR 30/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Hauskauf: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest (02.07.2009)
BGH, V ZR 30/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Reiserecht: Abkürzung der Verjährungsfrist in Allgemeinen Reisebedingungen (02.07.2009)
BGH, Xa ZR 141/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Onlineauktion: Haftung des Inhabers eines eBayAccounts (02.07.2009)
BGH, I ZR 114/06 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Erbrecht: Wenn der Erbe Schulden erbt (02.07.2009)
LG Coburg, 11 O 380/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Keine fristlose Kündigung wegen Mekka-Fahrt (02.07.2009)
ArbG Köln, 17 Ca 51/08 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen (02.07.2009)
LAG Köln, 4 Sa 590/08 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten (02.07.2009)
BAG, 2 AZR 633/07 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Rechtsprechungsänderung: Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (02.07.2009)
BAG, 9 AZR 983/07; EuGH, C-350/06, C-520/06 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Autokauf: Mangelbeseitigung durch Gerichtssachverständigen steht Rücktritt nicht entgegen (11.03.2009)
Mängelbeseitigung während Rechtsstreit BGH VIII ZR 166/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verbrauchsgüterkauf: Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung (11.03.2009)
EU Verbrauchsgüterkaufrichtlinie Wertersatz bei Rücktritt BGH VIII ZR 200/05 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: § 52a Urheberrechtsgesetz wird bis zum 31.12.2012 verlängert (11.03.2009)
Urheberrecht § 52a UrhG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Erbrecht: Zettel mit Hinweis auf Unterlagen ist kein formwirksames Testament (11.03.2009)
Erbrecht Form eines Testaments OLG München 31 Wx 42/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Abbrucharbeiten: Für Wärmedämmung des Nachbarreihenhauses muss gesorgt werden (11.03.2009)
OLG Dresden11 U 19/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Gewährleistung: Ersatzansprüche bei falscher Farbausführung der Dachziegel (11.03.2009)
auch in Nuancen abweichende Farbe ist Sachmangel OLG Karlsruhe 10 U 68/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Lehrerzimmer: Schule muss Lehrer kein Arbeitszimmer bereitstellen (11.03.2009)
Verletzung der Fürsorgepflicht im Wesenskern VGH Baden-Würtemberg 4 S 659/08 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Beförderung: Entschädigung und Schadenersatz bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung (11.03.2009)
Betriebsstatistik kann als Nachweis für Diskriminierung ausreichen LAG Berlin-Brandenburg 15 Sa 517/08 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Mitbestimmung: Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats in Textform reicht aus (11.03.2009)
Arbeitsrecht Betriebsrat Schriftsform nach § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG BAG 1 ABR 79/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertrag zugunsten Dritter: Begünstigung durch Gehaltserhöhung auch nach Vertragsende? (11.03.2009)
Bundesarbeitsgericht BAG 3 AZR 431/07 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Jahresurlaub: Anspruch bleibt bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers bestehen (11.03.2009)
Bundesurlaubsgesetz BUrlG Übertragung des urlaubs in folgendes Kalenderjahr EuGH C-350/06, C-520/06 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kinderspielplatz: Genehmigung eines Fußballfelds kann für Nachbarn rücksichtslos sein (29.12.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schadenersatz: Tätowiererin haftet wegen dauerhaften "Bio-Tattoos" (29.12.2008)
Haftung für Falschangaben / Werbung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schmerzensgeld: Aktenvernichter im Bauamt verstümmelt Kinderhand (29.12.2008)
Beweislastumkehr gesetzliche Vermutung Erschütterung der Vermutung Vollbeweis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verbrauchsgüterkauf: Wie weit geht die Beweislasterleichterung des Verbrauchers bei der Sachmängelgewährleistung? (29.12.2008)
Beweislastumkehr gesetzliche Vermutung Erschütterung der Vermutung Vollbeweis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Arbeitsbescheinigung ist keine Kündigungserklärung (29.12.2008)
Arbeitsrecht Annahmeverzugslohn LAG Schleswig-Holstein Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Gleichbehandlungsgrundsatz: Lohnerhöhung in verschiedenen Betrieben eines Unternehmens (29.12.2008)
Arbeitsrecht vergleichbare Arbeitnehmer gleichen Lohn Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers (29.12.2008)
Arbeitsrecht Androhung einer Kündigung Arbeitgeber Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Produktivitätssteigerung: Der Umgang mit "low performern" (29.12.2008)
Arbeitsrecht Arebitsvertrag Direktionsrecht Kündigung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Überrumpelt ein Fernsehsender im Rahmen einer Reality-TV-Berichterstattung eine gefilmte Person und ringt ihr in dieser Situation ein Einverständnis zur Sendung der Bilder ab, kann gleichwohl ein Schadenersatzanspruch bestehen. (26.11.2008)
ohne wirksame Einwilligung des Klägers besteht schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts LG München I, 9 O 18165/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Gefälschte Scheckbestätigung: Bank muss bei unzulänglicher Prüfung Schadenersatz leisten (26.11.2008)
OLG Karlsruhe, 17 U 212/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt (26.11.2008)
Grobe Fahrlässigkeit Probefahrt des vermeintlichen Käufers BGH, X ZR 37/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Reiserecht: Keine Erstattung des gesamten Pauschalreisepreises bei verspätetem Anschlussflug (26.11.2008)
erhebliche Beeinträchtigung Kündigung BGH, X ZR 37/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Urlaubsrecht: So wird der Mindesturlaub für Teilzeitkräfte berechnet (26.11.2008)
Bundesurlaubsgesetz Werktage Teilzeitbeschäftigung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Faustschlag führt zur Kündigung (26.11.2008)
außerordentliche fristlose Kündung wegen Körperverletzung des Arbeitgebers Notwehr ließe Kündigungsggrund entfallen Greift der Arbeitnehmer den Arbeitgeber tätlich an, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 196/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten (26.11.2008)
Kündungsschutz Grund dringendes betriebliches Erfordernis Besetzung Arbeitsplatz mit Ehrenamt BAG, 2 AZR 560/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Arbeitszeugnis: Anspruch auf Zeugnisergänzung bei Fehlen bestimmter Angaben (26.11.2008)
Typische Eigenschaften bestimmter Berufsgruppe versteckter Hinweis bei Fehlen im qualifizierten Arbeitszeugnis BAG, 9 AZR 632/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Zur Wirksamkeit der Haftungsbegrenzung in Kfz-Kaskoversicherungen (26.11.2008)
VersicherungsbedingungenRestwert Reparaturkosten LG Coburg, 33 S 14/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schadenersatzrecht: Grundstückseigentümer muss nicht täglich Laub fegen (26.11.2008)
Gefahrenstelle Pflichten des Grundstückseigentümers Zumutbarkeit LG Coburg, 14 O 742/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
E-bay: Kein Rückgaberecht bei falschem Toilettenhäuschen (26.11.2008)
Prüfpflicht des Bieters / Käufers Angaben des Verkäufers im Angebot maßgeblich Sittenwidrigkeit LG München I, 34 S 20431/04 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Auskünfte aus dem Bundeszentralregister künftig elektronisch (26.11.2008)
Bundeszentralregistergesetz Antragstellung Führungszeugnis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Rechte für Fahrgäste (26.11.2008)
Fahrgastrechtegesetz Verspätung Entschädigung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Betriebsrat: Arbeitgeber muss Internetzugang zur Verfügung stellen (26.11.2008)
kollektives Arbeitsrecht Tätigkeit des Betriebsrats BetrVG LAG Berlin-Brandenburg, 17 TaBV 607/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Teilzeitverlangen: Längere tägliche Arbeitszeit bei Antrag auf Arbeitszeitverringerung (26.11.2008)
Arbeitsrecht Neuverteilung Arbeitszeit Arbeitszeitgesetz betriebliche Gründe LAG München, 2 Sa 1140/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Kündigung einer studentischen Hilfskraft nach deren Exmatrikulation (26.11.2008)
Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage personenbedingte Kündigung BAG, 2 AZR 976/06 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Annahmeverzug: Kein Vergütungsanspruch, wenn Arbeitnehmer die Arbeit nicht leisten kann (26.11.2008)
Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung Annahmneverzug Vergütungsanspruch BAG, 5 AZR 16/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: So überprüfen Zivilgerichte Vereinsstrafen (24.09.2008)
Satzung Gesetz Verstoß Willkür Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Mitversicherte Personen in der Reiserücktrittsversicherung (24.09.2008)
Reiserücktrittsrecht abschließende Aufzählung mitversicherter Personen AG München, 274 C 35174/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Beamtenrecht: Schadenersatz bei Falschtanken (24.09.2008)
Beamtenrecht Fahrlässigkeit Pflichtverletzung Verwaltungsgericht VG Koblenz, 6 K 255/08.KO und 6 K 256/08.KO Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Entschädigung wegen Benachteiligung einer Schwangeren (24.09.2008)
Arbeitsrecht Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Indiz Beweislast Arbeitsgericht Mainz, 3 Ca 1133/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Entschädigung wegen Benachteiligung einer Schwangeren (24.09.2008)
Arbeitsrecht Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Indiz Beweislast Arbeitsgericht Mainz, 3 Ca 1133/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Betriebsrat: Arbeitgeber muss Kosten für die Schulung über Strafvorschriften tragen (24.09.2008)
Arbeitsrecht Betriebsrat BetrVG Kostenübernahme LAG Köln, 14 TaBV 44/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Teilzeitanspruch: Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitlage kann gegen Teilzeitwunsch sprechen (24.09.2008)
Arbeitsrecht TzBfG BAG, 9 AZR 313/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: Einzelfragen zur Mitgliederversammlung (03.09.2008)
Einladung Redezeit Abstimmung Herausgabe Satzungsänderung LG Hamburg, 319 O 135/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Autokauf: Dieselauto mit Partikelfilter: Wegen Verstopfung mangelhaft (03.09.2008)
Sachmangel Abstellen auf Durchschnittsverbraucher OLG Stuttgart, 3 U 236/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Zeugnis: Bei nur durchschnittlicher Leistung muss nicht gedankt werden (03.09.2008)
Arbeitsrecht Dankesformel Schlusssatz LAG Düsseldorf, 12 Sa 505/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Teilzeitbegehren: Einmalige Schulungskosten von 15.000 EUR sind zumutbar (03.09.2008)
Arbeitsrecht TzBfG LAG München, 11 Sa 981/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Änderungskündigung muss auf das erforderliche Maß beschränkt sein (03.09.2008)
Arbeitsrecht BAG, 2 AZR 147/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Nacherfüllungsanspruch des Käufers wegen defektem Zyinderkopf /-dichtung erlischt nach Demontage des Motors (15.08.2008)
Zerlegen des Motors vor Aufforderung zur Mangelbeseitigung lässt Gewährleistungsansprüche entfallen LG Dresden 3 S 229/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen (14.08.2008)
Arbeitsrecht AGB und Sonderzahlungen BAG 10 AZR 606/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verkäufer schuldet nur Verschaffung von Besitz und Eigentum (12.08.2008)
Gewährleistung / Mängelansprüche: Keinen Anspruch des Käufers auf Kostenersatz für erneuten Einbau, BGH VIII ZR 211/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Reiserecht: Reisebüro muss ohne besonderen Auftrag nicht das "Schnäppchen" finden (30.07.2008)
Reiserecht Pflichtverletzung des Reisebüros AG München, 233 C 28416/06 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Sparbuch: Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten noch auf den Inhalt berufen (30.07.2008)
Bankkunden Guthaben Auszahlungspflicht OLG Celle, 3 U 39/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Kicken auf dem Bolzplatz fällt in der Regel unter den Schutz der Unfallversicherung (30.07.2008)
Versicherungsnehmer Einstandspflicht Unfallereignis OLG Hamm, 20 U 05/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Neues Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten (30.07.2008)
Rechtsberatung Mandanteninteressen Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertragsrecht: Abnahme "unter Vorbehalt" ist Abnahme (30.07.2008)
Abnahmeprotokoll Mängelansprüche OLG Hamm, 21 U 34/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertragsrecht: Anforderungen zur Einbeziehung der VOB/B (30.07.2008)
Allgemeine Geschäftsbedingungen OLG Brandenburg, 12 U 45/06 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Unterschriftenstempel auf Kündigung reicht nicht (30.07.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Schriftform LAG Hessen, 10 Sa 961/06 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vergütung: Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen (30.07.2008)
Arbeitsrecht Betriebsrisiko BAG, 5 AZR 810/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verringerung der Arbeitszeit: Arbeitnehmer kann Antrag von bestimmter Arbeitszeitverteilung abhängig machen (30.07.2008)
Arbeitsrecht Teilzeit- und Befristungsgesetz BAG, 9 AZR 514/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Tarifrecht: Tarifliche "Altersgrenze 65" wirksam (30.07.2008)
Arbeitsrecht Tarifrecht Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei witterungsbedingten Arbeitsausfall (25.07.2008)
Arbeitsrecht Arbeitgeber Betriesbrisiko § 615 BGB Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern (25.07.2008)
Urheberrecht Verletzung Abmahnung § 95a UrhG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS (25.07.2008)
Wettbewerbsverstoß Zulässigkeit von Opt-out-Klauseln Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail (25.07.2008)
Wettbewerbsverstoß Werbung i.S.d. § 7 Abs.2 Nr.3 UWG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Sammelaktion für Schoko-Riegel (25.07.2008)
Wettbewerbsverstoß Werbeaktion Treuepunkte UWG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen (25.07.2008)
Urheberrecht Vergleich Rechtslage 2007 und 2008 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
BGH zu Musical-Rechten (25.07.2008)
Urheberrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte (25.07.2008)
Markenrecht Verwechslungsgefahr Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Haftungsrecht: Minderjähriger haftet für Feuerwehrkosten (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Versicherung muss Gelegenheit haben, einen beschädigten Gegenstand zu begutachten (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: Kein Anspruch Dritter auf satzungsmäßige Leistungen (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Gebrauchtwagenkauf: Verkäufer muss bei Mängeln Möglichkeit der Nachbesserung haben (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: Anfechtung von Vereinsbeschlüssen nur zeitnah möglich (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertragsrecht: Überhöhte Sicherheit in AGB des Auftraggebers (14.07.2008)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersicherung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Besonderheiten bei der Kündigung von minderjährigen Arbeitnehmern (14.07.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Unwirksamkeit Arbeitgeber Azubi Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Kein Sonderkündigungsrecht bei selbstständiger Tätigkeit (14.07.2008)
Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage KSchG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Elternzeit: Antworten auf die fünf häufigsten Fragen (14.07.2008)
Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Neues zur Freistellung und zum Kündigungsschutz im Pflegezeitgesetz (14.07.2008)
Arbeitsrecht Freistellungsanspruch Kündigungsschutz Befristung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
GEZ-Gebühren: Zahlung auch bei einmonatiger Abwesenheit (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Fortbildungsseminar: Teilnahmegebühr muss nicht gezahlt werden, wenn das versprochene "Diplom" nicht erteilt wird (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: "Einfache Mehrheit" ist absolute Mehrheit der gültigen Stimmen (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Brandschaden durch kurzfristig nicht beaufsichtigten Fondue-Topf (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Abmahnung: Berufung gegen das sogenannte "Kopftuchverbot" wurde zurückgewiesen (14.07.2008)
Arbeitsrecht Abmahnung (LAG Düsseldorf, 5 Sa 1836/07) Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Kündigung per Telefax ist unwirksam (14.07.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Schriftform § 623 BGB LAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Geschlechtsspezifische Benachteiligung: Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung (14.07.2008)
Arbeitsrecht Glaubhaftmachung Vermutung BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Tarifliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit (14.07.2008)
Arbeitsrecht Tarifvertrag Kündigung Kündigungsschutzgesetz Frist BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Inlineskater: Stolpern über Gartenschlauch ist selbstverschuldet (29.04.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Beihilfe: Bund muss im Einzelfall eine Beihilfe über dem festgelegten Regelsatz zahlen (29.04.2008)
Beamtenrecht Beihilfe Fürsorgepflicht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Reiserecht: Bei Stornierung des Flugs muss Fluggesellschaft Betreuungsleistungen erbringen (29.04.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Grunderwerbsteuer: Entgelt für Solaranlage muss mitberücksichtigt werden (29.04.2008)
Steuerrecht Grunderwerbsteuer Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertragsrecht: Bearbeitung unberechtigter Mängelrügen ist zu vergüten (29.04.2008)
Mängelrechte Gewährleistung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertragsrecht: Beweislast beim Werklohneinbehalt wegen Mängeln (29.04.2008)
Mängelrechte Gewährleistung Zurückbehaltungsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verdeckter Ermittler: Posttraumatische Belastungsstörung kein Dienstunfall (29.04.2008)
Beamtenrecht Verwaltungsgericht 7 K 354/07.MZ Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Beamtenrecht: Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden (29.04.2008)
Beamtenrecht Ruhestand Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Abfindungsvergleich: Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei ausbleibender Zahlung (29.04.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Vergleich Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Außerordentliche Kündigung: Anderweitige Erwerbstätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit (29.04.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Arbeitsunfähigkeit Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Laut EuGH besteht für Verbraucher keine Pflicht zur Nutzungsentschädigung bei Rücktritt vom Kaufvertrag (23.04.2008)
Mängelechte Gewährleistung Kaufrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
EuGH muss über die geographische Angabe "Bayerisches Bier" entscheiden (23.04.2008)
Marken- und Wettbewerbsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler (23.04.2008)
Mängelrechte Gebrauchtwagen unfallfrei Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Urheberrecht und kirchliches Selbstbestimmungsrecht (23.04.2008)
Urheberrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet (23.04.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schadenersatz: Tod eines Pferdes wegen Fütterung mit frischem Heu - Stallbesucher haftet (04.04.2008)
Sachbeschädigung Fahrlässigkeit Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Fahrpersonalgesetz: Überwachung von unzuverlässigen Fahrern (04.04.2008)
Arbeitsrecht Abmahnung Kündigung Lenk- und Ruhezeiten Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Einzelhandel: Verbraucher-Irreführung bei fehlendem Hinweis auf aufgetautes Tiefkühlfleisch (04.04.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Welche Sturmschäden werden von der Versicherung ersetzt? (04.04.2008)
Gebäudeschäden Bäume Wohngebäudeversicherung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Rechtsberatungsgesetz: Schuldner- und Insolvenzberatung durch private Finanzdienstleister ist untersagt (04.04.2008)
Rückzahlung Honorar keine Vergütung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Haftungsrecht: Haftung des Verleihers von Mini-Baggern wegen Verletzung von Schutzpflichten (04.04.2008)
Vermieter Hinweispflicht Aufklärungspflicht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Verweigerung vereinbarter Überstunden kann zur Kündigung führen (04.04.2008)
Arbeitsrecht außerordentliche fristlose Kündigung Arbeitsgericht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Klagefrist bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer (04.04.2008)
Arbeitsrecht Integrationsamt Klagefrist Arbeitsgericht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Betriebsbedingte Kündigung: Freie Unternehmerentscheidung kann vor Kündigungsschutz gehen (04.04.2008)
Arbeitsrecht Kündgungsschutz BAG, 2 AZR 1037/06 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Befristung: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags (04.04.2008)
Änderungen des Vertragsinhalts BAG, 7 AZR 786/06 Rechtsanwalt Tino Kuprat
 
Witwenpension: Keine Pension nach 24 Tagen Ehe (04.03.2008)
Beamte Verwaltungsgericht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Nichtraucherschutzgesetz: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag eines Rauchers ab (04.03.2008)
Stammgast Gesundheitsschutz Bundesverfassungsgericht BVerfG (1 BvR 2822/07) Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Nichtraucherschutzgesetz: Erster Erfolg eines Gastwirts (04.03.2008)
Rauchverbot Gaststätte Verfassungsgerichtshof (VGH Rheinland-Pfalz, A 32/07) Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Nichtraucherschutzgesetz: Raucherabende im Stammlokal sind ab sofort verboten (04.03.2008)
Rauchverbot Gaststätte Verwaltungsgericht (VG Neustadt, 4 L 58/08.NW) Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: In der Krankentagegeldversicherung müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unverzüglich vorgelegt werden (04.03.2008)
Versicherungsnehmer Obliegenheit Verletzung Leistungsfreiheit Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Autokauf: Mehrere Bagatellschäden machen Pkw nicht zum Unfallwagen (04.03.2008)
Mängelrechte Gebrauchtwagen unfallfrei Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verjährung: Zur Geltendmachung reicht das bloße Berufen auf die Mangelerscheinung (04.03.2008)
Mängelrechte Gewährleistung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Arbeitgeber kann bei unberechtigter Kündigung keinen Auflösungsantrag stellen (04.03.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schriftformerfordernis: Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung (04.03.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Paraphe BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: In der Probezeit kann eine andere Kündigungsfrist gelten (04.03.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Probearbeitsverhältnis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Betriebliche Altersversorgung: Mitarbeiter mit Auslandseinsatz können ohne Anspruch sein (04.03.2008)
Arbeitsrecht Unternehmen Arbeitsverhältnis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Personalakten: So lösen Sie das Problem „Sensible Daten in Personalakten“ (04.03.2008)
Arbeitsrecht Unternehmen Arbeitsverhältnis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: Pflicht zur Mitgliederaufnahme gilt nicht uneingeschränkt (01.02.2008)
Verein Satzung Beitritt Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Autowerkstatt: Keine Haftung für Motorschaden bei Einbau eines fehlerhaften Originalteils (01.02.2008)
Gebrauchtwagen Reparatur Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Künftig mehr Transparenz im Versicherungswesen (01.02.2008)
Verbraucherschutz Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Überstunden: Freizeitausgleich kann auch bei Arbeitsunfähigkeit erfolgen (01.02.2008)
Arbeitsrecht Arbeitsunfähigkeit Überstunden Ausgleich BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Erteilt der Arbeitgeber eine Abmahnung, verzichtet er damit auf eine Kündigung (01.02.2008)
Arbeitsrecht Abmahnung Kündigung Kündigungsschutzgesetz BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Höhe des Abfindungsanspruchs nach § 1a KSchG (01.02.2008)
Arbeitsrecht Abfindung Kündigung Kündigungsschutzgesetz BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Gebrauchtwagenkauf: Gebrauchtwagenhändler muss Käufer exakt über das Ausmaß eines Unfallschadens aufklären (09.01.2008)
Gebrauchtwagen Autokauf Unfallfahrzeug Aufklärungspflicht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Ohne Abmahnung auch bei hochgradiger Alkoholisierung keine Kündigung (09.01.2008)
Arbeitsrecht Verhaltenskündigung Kündigungsschutzgesetz BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: Der Ausschluss aus dem Verein (09.01.2008)
Vereinsrecht Rechtsschutz Satzung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Ungerechtfertigte Bereicherung: Hauseigentümer muss Ex-Schwiegersohn für Hausrenovierung entschädigen (09.01.2008)
Wertsteigerung der Ehewohnung Arbeitsleistungen Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden (09.01.2008)
BUZ Versicherungsnehmer Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Verdacht eines Versicherungsbetrugs durch vorsätzliche Unfallverursachung (08.01.2008)
Arbeitsrecht Verdachtskündigung BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (08.01.2008)
Arbeitsrecht § 85 SGB IX BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Personalakte: Kein Anspruch auf Durchnummerierung der Seitenzahlen (08.01.2008)
Arbeitsrecht Personalakte BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Autokauf: Werkstatt gilt als Nacherfüllungsort (29.11.2007)
Rücktritt vom Vertrag Mängelrechte Mitwirkung Käufer ... Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Nachbarrecht: Gemeinde muss gegen Bolzen einschreiten (29.11.2007)
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 10789/07.OVG
 
Golfclub: Darlehen muss an ausscheidende Mitglieder zurückgezahlt werden (29.11.2007)
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf - I-23 U 36/07- Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
AGB: Unwirksamer Ausschluss einer Reparaturkostengarantie bei Überschreitung des Wartungsintervalls (29.11.2007)
Gebrauchtwagen Mängelrechte Garantie BGH VIII ZR 251/06 ... Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schadenersatz: Verantwortlicher Bauherr muss Sanierungskosten für abgerutschten Hang tragen (29.11.2007)
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Errichtung eines Wohnhauses .... Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Haftung: Wer haftet für die Verletzung unterirdisch verlegter Kabel? (29.11.2007)
Tiefbauarbeiten Kabelerkundung ... Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Werkvertragsrecht: Architekt ist zur Kündigungsandrohung berechtigt (29.11.2007)
Mängelrechte Architekt Kündigung Vollmacht ... Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schlussrechnung: Zahlungsanweisung muss kein Anerkenntnis sein (29.11.2007)
Bauherr Auftraggeber Architekt Bauleiter Bauunternehmer ...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Dienstrecht: Behörde darf Namen eines Beamten und Dienst-E-Mail-Adresse im Internet veröffentlichen (29.11.2007)
Verwaltungsgericht "personalisierter " Behördenauftritt...öffentliche Verwaltung...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Rufbereitschaft: Keine Aufrundung angefangener Stunden für jeden Arbeitseinsatz (29.11.2007)
Landesarbeitsgericht Tarifvertrag öffentlicher Dienst...REchtsanwalt Kuprat Dresden
 
Dienstwagen: Betriebliche Verfallfrist auch für Schaden bei Privatfahrt (29.11.2007)
Schadenersatz Arbeitnehmer Firmenwagen Arbeitsgericht ...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Urlaubsrecht: Übertragung des Urlaubs im Krankheitsfall (29.11.2007)
Urlaub Resturlaub Krankheit 31.12. oder 31.03. ...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Urheberrechtschutz für Show- und Fernsehformate bzw. - konzepte? (28.11.2007)
Werkbegriff...Konzept...Idee...persönliche geistige Schöpfung...Gernot Hennig...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Eingeschränkte Haftung von eBay für Angebot jugendgefährdender Medien (30.10.2007)
Marken- und Wettbewerbsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2007 (30.10.2007)
Gerichtsentscheidungen Urheberrecht BGH Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Mauerbild als Staatsgeschenk (30.10.2007)
Urheberrecht aufgedrängte Kunst Benennung als Urheber Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Überschreitung des Wartungsintervalls (29.10.2007)
Gebrauchtwagen Garantie Reparaturkosten Wartungsintervalle Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
BGH Urteil - I ZR 137/04 v. 19.07.2007 - Euro Telekom - (29.10.2007)
Domainname Zeichenbenutzung Herkunftshinweis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke "Kinder" (29.10.2007)
Markenschutz Verwechslungsgefahr Zeichenähnlichkeit Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Sanierungsarbeiten: Eigentümerin muss Betreten ihres Grundstücks dulden (24.10.2007)
Hammerschlagsrecht Grundstück Baumaßnahme Duldung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Fitnessklub: Die Mitgliedschaft kann regelmäßig fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden (24.10.2007)
Vertragsrecht Erkrankung Unmöglichkeit Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kaufrecht: Optischer Mangel einer Einbauküche berechtigt nicht immer zum Rücktritt vom Kaufvertrag (24.10.2007)
Vertragsrecht Mangel Rücktritt Minderung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Nachbarrecht: Beseitigungsanspruch von an der Grundstücksgrenze stehenden Fichten (24.10.2007)
 
Reiserecht: Kein verschuldetes Fristversäumnis des Reisenden (24.10.2007)
Verbraucherrecht Reise Mangel Schadenersatz Verschulden Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Sicherheitseinbehalt für fünf Jahre ab Bauleistungsendabnahme (24.10.2007)
Vertragsrecht AGB Generalunternehmer Subunternehmer Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Werkvertragsrecht: Sicherheitseinbehalt bei mehreren Aufträgen für einen Auftraggeber (24.10.2007)
Vertragsrecht Sicherungsabrede Gewährleistungs Frist Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Wer elementare Sicherheitsvorschriften nicht einhält, riskiert die fristlose Kündigung (24.10.2007)
Arbeitsrecht Pflichtverletzung Fehlverhalten Abmahnung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Sonderzuwendung: Gleichbehandlungsgrundsatz bei Kürzungen (24.10.2007)
Arbeitsrecht Gehaltsgruppe LAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Betriebliche Altersversorgung: Erhöhung einer Betriebsrente aufgrund Gleichbehandlung (24.10.2007)
Arbeitsrecht Gleichheitsgrundsatz LAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Urlaub: Urlaubsabgeltung trotz nicht eingehaltener Kündigungsfrist (24.10.2007)
Arbeitsrecht LAG Rheinland-Pfalz Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Teilzeitarbeit: Rechte bei der Besetzung von Vollzeitstellen oder Aufstockung der Stundenzahl (24.10.2007)
Arbeitsrecht Wirtschafstrecht BAG, 9 AZR 575/05 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Reiserecht: Unwirksame Fälligkeitsklausel zur Zahlung des Reisepreises (25.09.2007)
Reiserecht AGB Reisepreis Rücktritt Reiseveranstalter Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Schutz bei Kontopfändungen durch das neue P-Konto (25.09.2007)
Zwangsvollstreckung Inkasso Pfändung Pfändungsschutz Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Eherecht: Auch nach einer kurzen Ehe kann ein Anspruch auf Witwengeld bestehen (25.09.2007)
Alterssicherung Hinterbliebene Beamtenrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Erbrecht: Existenzsichernde Abfindung ist nicht vererblich (25.09.2007)
Arbeitsrecht Existenzsicherung Abfindung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verzug: Wenn es auf der Baustelle nicht weitergeht (25.09.2007)
Vertragsrecht Verzug angemessene Frist Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertragsstrafe: Fertigstellung geht vor Ausführungsfrist (25.09.2007)
Vertragsstrafe...kombinierte Regelung...Fertigstellungstermin...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Dienstreise: Kein Pardon bei Trunkenheit (25.09.2007)
Arbeitsrecht Dienstreise Pflichtverletzung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Arbeitnehmereigenschaft: Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags (25.09.2007)
Arbeitsrecht Geschäftsführer Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Praktikum: Wann können Praktikanten eine Vergütung verlangen? (25.09.2007)
Arbeitsrecht Ausbildung Praktikum Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Steuerpflicht einer als Sicherheit für Darlehen eingesetzten Lebensversicherung (30.08.2007)
Steuerrecht Versicherungsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Reiserecht: Rechtliche Fragen zur Reiserücktrittskosten- und -abbruchversicherung (30.08.2007)
Vertragsrecht Reisrücktritt Storno Vorvertraglichkeit Erkrankung RA Kuprat Dresden
 
Erbrecht: Sind Abfindungen des Arbeitgebers vererblich? (30.08.2007)
Erbrecht Arbeitsrecht Abfindung vererblich RA Kuprat Dresden
 
Zeugnis: Gekündigter Arbeitnehmer muss entscheiden, ob er End- oder Zwischenzeugnis möchte (30.08.2007)
Arbeitsrecht Kündigung Arbeitszeugnis RA Kuprat Dresden
 
Altersteilzeit: Schadenersatzanspruch wegen unrichtiger Auskunft über die Folgen eines Lohnsteuerklassenwechsels (30.08.2007)
Arbeitsrecht Auskunftspflicht des Arbeitgebers Schadenersatz RA Kuprat Dresden
 
Wettbewerbsverstoß durch Konkurrenztätigkeit in der Ausbildung (30.08.2007)
Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht RA Kuprat Dresden
 
Lohnzahlung: Zahlungsanspruch auch nach Ablauf der Berufsausbildungszeit? (30.08.2007)
Arbeitsrecht Lohnzahlung Ausbildungsende Abschlussprüfung RA Kuprat Dresden
 
Einführung in die Mängelrechte-Rechtsprechungsüberblick (16.05.2007)
Gewährleistung PKW Kauf Gebrauchtwagen Rechtsanwalt Tino Kuprat Dresden
 
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (21.11.2006)
Übersicht über das AGG Arbeitsrecht Rechtsfolgen Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Besitzstandszulage vor dem Arbeitsgericht Dresden (09.11.2006)
Arbeitsrecht...§ 11 TVÜ...Besitzstandszulage...Elternzeit...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Besitzstandzulage nach § 11 TVÜ trotz Elternzeit (09.11.2006)
Überleitung... BAT... TVöD... § 11 TVÜ... Elternzeit... Besitzstandszulage... Arbeitsgericht... Rechtsanwalt Tino Kuprat... Dresden
 
Befristeter Arbeitsvertrag (14.09.2006)
Arbeitsrecht...Befristung...Teilzeit- und Befristungsgesetz...TzBfG...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schriftform des befristeten Arbeitsvertrages (14.09.2006)
Befristeter Arbeitsvertrag...Schriftform...§ 14 TzBfG...§ 126 BGB...BAG v. 26.07.2006 - 7 AZR 514/05...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer wirkt auch für den Betriebsübernehmer (14.09.2006)
BAG, 24.08.06 - 8 AZR 574/05...Arbeitsrecht...Betriebsübergang...Kündigungsschutz...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Europäisches Gemeinschaftspatent in weiter Ferne (17.08.2006)
Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Vorsteuerabzug bei sog. Karussellgeschäften (17.08.2006)
Gutgläubigkeit führt zum berechtigten Vorsteuerabzug bei Karusselgeschäften...EuGH - Urteil v. 06.07.2006 zu Art. 17 der 6. Richtlinie 77/388/EWG...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Vorsteuer beim „sale-and-lease-back“-Verfahren (17.08.2006)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 09.02.2006 (Az.: V R 22/03) über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des „Sale-and-lease-back“-Verfahren entschieden...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Befreiungvon der Gewerbesteuer auch für das Besitzpersonenunternehmen (17.08.2006)
Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG kommt auch dem Besitzunternehmen zugute (BFH, Urteil v. 29.03.2006 - X R 59/00)...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern (17.08.2006)
Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgut nur möglich, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag voraussichtlich mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Umzugskosten berechtigen zum Vorsteuerabzug (17.08.2006)
Betriebsbedingte Umzugskosten unterliegen dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG)...Verstoß gegen EU-Recht (Art. 17 der 6. EG-Richtlinie)...BMF-Schreiben vom 18.07.06 ...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Beiträge zur Altersvorsorge als Werbungskosten (17.08.2006)
Beiträge zur Altersvorsorge sind derzeit nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar...Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. X R 45/02 und X R 11/05) und Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2299/04) anhängig...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (17.08.2006)
Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft... Tarifbindung... BAG v. 18.07.2006 - 1 ABR 36/05... Rechtsanwalt Tino Kuprat
 
Keine Sperrzeit bei Wechsel von unbefristeten in befristetes Arbeitsverhältnis (17.08.2006)
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.07.2006 (Az.: B 11a AL 55/05 R)...Sperrzeitverhängung der Bundesagentur für Arbeit... befristetes Arbeitsverhältnis... Kündigung... Rechtsanwalt Tino Kuprat... Dresden
 



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