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Verstoß GWB: Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstättennetz

vorgelagerter Markt, marktbeherrschendes Unternehmen, Abhängigkeit; §§ 19,20,33 GWB Rechtsanwalt Kuprat Dresden


Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat

auf die mündliche Verhandlung vom 7. Dezember 2010

durch

den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf und

die Richter Dr. Raum, Dr. Strohn, Dr. Kirchhoff und Dr. Bacher

für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts München vom 8. Januar 2009 (U [K] 1501/08) aufgehoben.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I vom 29. November 2007 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 11. Januar 2008 und gegen das Ergänzungsurteil desselben Gerichts vom 3. April 2008 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.

Tatbestand

1

Die Klägerin betreibt in Eberswalde, Strausberg, Schwedt und Prenzlau Vertragswerkstätten für die Daimler AG. Außerdem ist sie für dieses Unternehmen im Neuwagengeschäft als Handelsvertreterin tätig. Die Beklagte gehört zum MAN-Konzern, der - ebenso wie der Daimler-Konzern - Nutzfahrzeuge herstellt. MAN unterhält ein internationales Servicenetz, dem unter anderem 28 herstellereigene Niederlassungen, 168 eigene Servicebetriebe und 222 autorisierte Servicewerkstätten angehören.

2

Mit Schreiben vom 29. September 2003 wandte sich die Klägerin an die im MAN-Konzern dafür zuständige Beklagte und bat um Abschluss eines Service-Vertrages als zugelassene MAN-Werkstatt. Nachdem die Beklagte dies abgelehnt hatte, hat die Klägerin die Beklagte auf Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung - hilfsweise auf Abgabe einer Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages über den Vertrieb von MAN-Originalteilen - und auf Feststellung einer entsprechenden Schadensersatzpflicht - hilfsweise auf Schadensersatz - verklagt.

3

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat den Hauptanträgen mit der Einschränkung stattgegeben, dass die Klägerin Zug um Zug die Erfüllung der von der Beklagten verlangten Standards nachzuweisen habe. Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrer vom erkennenden Senat zugelassenen Revision.

Entscheidungsgründe

4

Die Revision der Beklagten hat Erfolg und führt zur Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.

5

A.

Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt (OLG München, BB 2009, 518):

6

Der Anspruch der Klägerin auf Aufnahme in das MAN-Servicenetz ergebe sich aus § 20 Abs. 1 GWB. Danach sei die Ablehnung von Bewerbern für selektive Vertriebssysteme unzulässig, soweit hierin eine sachlich nicht gerechtfertigte Behinderung oder Diskriminierung liege. Die Beklagte sei als marktbeherrschendes Unternehmen Normadressatin des § 20 Abs. 1 GWB. Der räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte Markt umfasse in sachlicher Hinsicht die Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Nutzfahrzeuge der Marke MAN. Auf dem so abgegrenzten Markt verfüge die Beklagte, was sie nicht substanziiert bestritten habe, über einen Marktanteil von 30% beziehungsweise von über einem Drittel. Die daran anknüpfende Vermutung einer marktbeherrschenden Stellung (§ 19 Abs. 3 Satz 1 GWB) habe sie nicht widerlegt.

7

Die Klägerin werde in einem für gleichartige Unternehmen üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehr diskriminiert, indem sie von dem Vertriebssystem der Beklagten ausgeschlossen werde. Dass die Klägerin im Neufahrzeugvertrieb und auf dem Kundendienstmarkt bereits für einen Wettbewerber tätig sei, stelle keinen sachlichen Grund für eine Ablehnung dar. Denn bei der Interessenabwägung seien die Wertungen der VO (EG) 1400/2002 vom 31. Juli 2002 (Kfz-GVO 2002) zu berücksichtigen. Nach Art. 5 Abs. 1b Kfz-GVO stehe es einer Freistellung entgegen, wenn ein Lieferant die Zulassung eines Bewerbers mit der Begründung verweigere, dieser sei als Handelsvertreter für eine andere Marke tätig.

8

B.

Die Ausführungen des Berufungsgerichts sind nicht frei von Rechtsfehlern.

9

I.

Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ergibt sich ein Anspruch der Klägerin auf Zulassung als Vertragswerkstatt oder "zugelassene Werkstatt" i.S. des Art. 1 Abs. 1 Buchst. l Kfz-GVO 2002 bzw. Art. 1 Abs. 1 Buchst. c VO (EU) 461/2010 vom 27. Mai 2010 (Kfz-GVO 2010) zum Werkstattnetz der Beklagten nicht aus § 33 i.V.m. § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1, § 20 Abs. 1 GWB. Die Beklagte ist auf dem relevanten Markt nicht marktbeherrschend i.S. von § 19 Abs. 2 GWB.

10

Die Abgrenzung des maßgebenden Marktes ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, da sie wesentlich von den tatsächlichen Gegebenheiten des Marktes abhängt. Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1984 - KVR 5/83, BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Die Zeit I; Urteil vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 13 ff. - National Geographic II). Die Marktabgrenzung im angefochtenen Urteil beruht auf einem unzutreffenden rechtlichen Maßstab.

11

1.

Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts betrifft das Klagebegehren nicht den - sachlichen - Endkundenmarkt für die Inanspruchnahme von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Nutzfahrzeuge, sondern den vorgelagerten Markt, auf dem sich die Werkstätten als Nachfrager und die Hersteller von Nutzfahrzeugen und andere Unternehmen als Anbieter von Ressourcen gegenüberstehen, die zur Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten eingesetzt werden.

12

a)

Nach dem für die Marktabgrenzung maßgeblichen Bedarfsmarktkonzept sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGHZ 170, 299 Rn. 14 - National Geografic II; BGH, Urteil vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege). Entscheidend ist hierbei die Sicht der Nachfrager auf der betroffenen Stufe. Die Verhältnisse auf einem nachgelagerten Markt können allerdings im Einzelfall Auswirkungen auf die Abgrenzung des vorgelagerten Marktes haben, zum Beispiel wenn eine bestimmte Leistung auf der vorgelagerten Stufe deshalb nicht austauschbar ist, weil sie für eine Teilnahme am Wettbewerb auf der nachgelagerten Stufe schlechthin unentbehrlich ist.

13

Einen vorgelagerten Markt kann es nicht nur beim Vertrieb von Gütern über mehrere Handelsstufen hinweg geben, sondern auch bei der Erbringung von Dienstleistungen oder bei der Einräumung von Rechten. Ist durch eine Industrienorm oder durch ein vergleichbares Regelwerk eine standardisierte, durch Schutzrechte geschützte Gestaltung eines Produkts vorgegeben, so bildet die Vergabe von Rechten, die potentielle Anbieter dieses Produkts erst in die Lage versetzen, das Produkt auf den Markt zu bringen, regelmäßig einen eigenen, dem Produktmarkt vorgelagerten Markt (BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass). In seinem - nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 3. März 2009 (KZR 2/07, WuW/E DE-R 2708 Rn. 18 - Reisestellenkarte) hat der Senat angenommen, dem Markt für Reisestellenkarten mit Umsatzsteuerausweis sei ein Markt für die Gestattung des Umsatzsteuerausweises für Reiseleistungen, die über Reisestellenkarten abgerechnet werden können, vorgelagert. Dies entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der etwa zwischen einem Markt für Programmzeitschriften und einem vorgelagerten Markt für die Überlassung von Programminformationen unterscheidet (EuGH, Urteil vom 6. April 1995 - C-241/91 P, Slg. 1995, I-743 = GRUR Int. 1995, 490 Rn. 47 - Magill TV Guide).

14

Die Klägerin will Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Nutzfahrzeuge gegenüber Endkunden anbieten und begehrt von der Beklagten vorgelagerte Leistungen, die dazu dienen sollen, diese Tätigkeit auszuüben. Für die Frage, ob die Beklagte marktbeherrschend ist, sind deshalb die Verhältnisse auf diesem vorgelagerten Markt maßgebend.

15

b)

Der vorgelagerte Markt umfasst im Streitfall alle Produkte, Dienstleistungen und Rechte, die den Zutritt auf dem nachgelagerten Endkundenmarkt zur Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Nutzfahrzeuge erleichtern. Dazu gehören das Angebot von Ersatzteilen, Diagnosegeräten und Spezialwerkzeugen, die Vermittlung der erforderlichen jeweiligen markenspezifischen Fachkenntnisse und die Zulassungen als Vertragswerkstatt für bestimmte Fahrzeugmarken. Dabei bildet die Zulassung als Vertragswerkstatt keinen eigenständigen Markt. Sie ist vielmehr nur eine von mehreren untereinander austauschbaren Ressourcen und stellt damit einen Teil des umfassenderen Marktes dar, auf dem diese Ressourcen angeboten werden.

16

Der Status als Vertragswerkstatt ist nach dem übereinstimmenden Vortrag der Parteien erforderlich für die Erbringung von Garantieleistungen, von Kulanzleistungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und von Leistungen im Rahmen von Rückrufaktionen, nach dem für das Revisionsverfahren als richtig zu unterstellenden Vortrag der Klägerin außerdem noch für Inspektionen innerhalb der Garantiefrist. Aus den Feststellungen des Berufungsgerichts ergeben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, dass dieser Teilbereich einen eigenständigen Markt bildet, der von dem Markt für die Ressourcen zur Erbringung sonstiger Werkstattleistungen abzugrenzen ist.

17

c)

Für die Abgrenzung des vorgelagerten Marktes ist im Streitfall unerheblich, ob der nachgelagerte Endkundenmarkt markenbezogen abzugrenzen ist. Zwar kann es aus Sicht eines Endkunden, der beispielsweise eine Garantiereparatur nachfragt, an der Austauschbarkeit fehlen, weil er in aller Regel nicht bereit sein wird, auf die ihm zustehenden Gewährleistungsrechte zu verzichten und die Reparatur stattdessen gegen Vergütung in einer anderen Werkstatt vornehmen zu lassen. Aus der maßgeblichen Sicht des Betreibers einer Reparaturwerkstatt ist jedoch auch die Erbringung derartiger Leistungen nur ein Ausschnitt aus einer Reihe möglicher Dienstleistungen, die sich nicht hinsichtlich des Gegenstandes der erbrachten Leistung unterscheiden, sondern nur hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen diese Leistungen erbracht werden. Der Betreiber einer Werkstatt ist auch, soweit er Werkstattleistungen speziell für eine bestimmte Marke anbieten will, nicht darauf angewiesen, diese im Rahmen eines Garantie- oder Kulanzverhältnisses oder einer sonstigen rechtlichen Beziehung zwischen seinem Kunden und dem Hersteller des Fahrzeugs anzubieten, sondern kann sich stattdessen um vergleichbare Aufträge außerhalb dieses rechtlichen Rahmens bemühen. Dass das Angebot von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Nutzfahrzeuge ohne eine Zulassung als Vertragswerkstatt unmöglich oder wirtschaftlich sinnlos wäre, ist weder festgestellt noch sonst ersichtlich und wird für Fahrzeuge der Marke MAN schon durch den vom Berufungsgericht festgestellten Umstand widerlegt, dass der überwiegende Teil der entsprechenden Werkstattleistungen von freien Werkstätten ausgeführt wird.

18

2.

Räumlich hat das Berufungsgericht den relevanten Markt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abgegrenzt. Dagegen erheben die Parteien keine Einwände. Aus Rechtsgründen ist dagegen nichts zu erinnern.

19

3.

Die Beklagte ist auf dem danach sachlich und räumlich relevanten Markt nicht marktbeherrschend.

20

a)

Eine marktbeherrschende Stellung der Beklagten ergibt sich nicht daraus, dass die Zulassung als MAN-Vertragswerkstatt nur mit ihrer Mitwirkung möglich ist. Die Stellung als MAN-Vertragswerkstatt ist aus den oben genannten Gründen keine Ressource, die für den Zugang zum Endkundenmarkt unerlässlich ist.

21

Entgegen der vom Vertreter des Bundeskartellamts in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung reicht es für die Annahme einer beherrschenden Stellung auf dem vorgelagerten Markt nicht aus, dass ein Anbieter über eine Ressource verfügt, die Voraussetzung für die Erbringung einer marktrelevanten Leistung ist - hier zum Beispiel für die Garantie- und Kulanzleistungen. Erforderlich ist vielmehr, dass es sich um eine Ressource handelt, ohne die der Zugang zu dem nachgelagerten Markt nicht oder jedenfalls nicht sinnvoll möglich ist. Einen solchen Zusammenhang hat der Senat beispielsweise für den Fall bejaht, dass eine Reisestellenkarte mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit nur dann wettbewerbsfähig ist, wenn sie auch für innerdeutsche Flüge mit der in diesem Bereich führenden Fluggesellschaft genutzt werden kann (BGH WuW/E DE-R 2708 Rn. 28 - Reisestellenkarte). Ein Anbieter von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Nutzfahrzeuge ist, wie bereits dargelegt, hingegen auch dann wettbewerbsfähig, wenn er nicht den Status einer Vertragswerkstatt hat. Die Zulassung als Vertragswerkstatt ist nicht erforderlich, um als Werkstatt auf dem Endkundenmarkt für die Erbringung von Werkstattleistungen erfolgreich tätig werden zu können.

22

b)

Eine marktbeherrschende Stellung der Beklagten ergibt sich auch nicht aus ihrer Stellung auf dem Endkundenmarkt für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Nutzfahrzeuge. Die vom Berufungsgericht zu Grunde gelegte Annahme, der MAN-Konzern habe mit seinen Eigen- und Vertragswerkstätten auf dem markenabhängig abgegrenzten Endkundenmarkt für die Wartung und Instandsetzung von MAN-Nutzfahrzeugen einen Marktanteil von "über 30% bzw. über einem Drittel", reicht für die Annahme einer marktbeherrschenden Stellung auf dem hier relevanten vorgelagerten Markt nicht aus. Denn dieser Markt ist, wie bereits dargelegt, nicht markenspezifisch abzugrenzen.

23

II.

Das angefochtene Urteil kann nicht aus anderen Gründen Bestand haben.

24

1.

Zutreffend hat das Berufungsgericht einen Anspruch auf Zulassung zum Werkstattnetz der Beklagten nicht aus der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung hergeleitet. Daraus kann sich ein derartiger Anspruch schon grundsätzlich nicht ergeben. In der Verordnung sind allein die Voraussetzungen geregelt, unter denen Vertriebsvereinbarungen gruppenweise gemäß Art. 101 Abs. 3 AEUV (= Art. 81 Abs. 3 EG) vom Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV freigestellt sind. Zivilrechtlich durchsetzbare Verhaltenspflichten des Fahrzeugherstellers im Hinblick auf Freistellungsvoraussetzungen oder -hindernisse lassen sich daraus nicht herleiten (BGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621, 1623 f. = NJW-RR 2006, 689 Rn. 21 ff. - Qualitative Selektion).

25

2.

Der Klageanspruch ergibt sich auch nicht aus §§ 33, 20 Abs. 2 GWB. Im Verhältnis zur Klägerin ist die Beklagte nicht Adressatin dieser Norm.

26

Die Klägerin steht außerhalb des Vertriebsnetzes der Beklagten. Ihr fehlt deshalb, anders als einem Vertragshändler, der sich ausschließlich an einen Fahrzeughersteller gebunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491, 2493 - Opel-Blitz; Urteil vom 21. Februar 1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2988 - Kfz-Vertragshändler), oder einer Vertragswerkstatt, die ihren Geschäftsbetrieb durch erhebliche Investitionen auf einen bestimmten Fahrzeughersteller ausgerichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621 = NJW-RR 2006, 689 Rn. 1, 16 - Qualitative Selektion), eine zur Anwendung des § 20 Abs. 2 GWB führende unternehmensbedingte Abhängigkeit.

27

Auch unter dem Gesichtspunkt der sortimentsbedingten Abhängigkeit bedarf die Klägerin keiner Zulassung zum Servicenetz der Beklagten. Sie kann ohne eine solche Zulassung erfolgreich im Werkstattgeschäft tätig sein. Als Vertragswerkstatt der Daimler AG kann sie für Nutzfahrzeuge dieser Marke sämtliche Werkstattleistungen erbringen, einschließlich der Garantie- und Kulanzleistungen. Darüber hinaus kann sie in erheblichem Umfang auch für andere Marken einschließlich der Marke MAN tätig werden. Sie kann die dafür benötigten Originalersatzteile kaufen, wenn auch nach ihrem Vortrag mit geringeren Rabatten, als sie MAN-Vertragswerkstätten eingeräumt werden, und mit längeren Lieferfristen. Weiter kann sie die für die Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten erforderlichen Diagnose- und sonstigen Geräte beziehen und die von der Beklagten angebotenen Schulungen in Anspruch nehmen. Die Klägerin ist allein davon ausgeschlossen, Garantie- und Kulanzleistungen - in geringem Umfang auch Inspektionsleistungen - für andere als Daimler-Nutzfahrzeuge zu erbringen. Dass sie für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit als Werkstatt für Nutzfahrzeuge davon abhängig ist, gerade derartige Leistungen ausführen zu können, ist weder festgestellt noch sonst ersichtlich.

28

3.

Auch aus Art. 102 AEUV (= Art. 82 EG) ergibt sich - aus den zu § 20 GWB genannten Gründen - kein Anspruch der Klägerin auf Abschluss eines Werkstattvertrages. Dass die Beklagte, die auf dem relevanten nationalen Markt keine marktbeherrschende Stellung hat, eine solche auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben haben könnte, ist auszuschließen.

29

4.

Da weitere Feststellungen nicht erforderlich sind, kann der Senat in der Sache entscheiden und den ersten Hauptantrag der Klägerin abweisen.

30

III.

Damit ist zugleich der Feststellungsantrag abzuweisen. Da die Klägerin keinen Anspruch auf Abschluss eines Servicevertrages hat, besteht auch kein auf die Verweigerung des Abschlusses gestützter Schadensersatzanspruch. Aus dem gleichen Grund ist auch der hilfsweise geltend gemachte Schadensersatzanspruch unbegründet.

31

IV.

Der Hilfsantrag, die Beklagte zum Abschluss eines Vertrages über den Verkauf und Vertrieb von MAN-Originalteilen, MAN-Originalaustauschteilen und MAN-Zubehör zu verurteilen, ist ebenfalls unbegründet.

32

Die Beklagte ist im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit berechtigt, den Abschluss eines solchen Vertrages, den sie auch anderen Unternehmen nicht anbietet, abzulehnen. Sie hat weder eine marktbeherrschende Stellung i.S. des § 19 Abs. 2 GWB, noch ist die Klägerin insoweit von der Beklagten abhängig i.S. des § 20 Abs. 2 GWB.

33

Eine solche Abhängigkeit könnte hier allenfalls dann vorliegen, wenn die Klägerin nicht in der Lage wäre, Ersatzteile und Zubehör der Marke MAN in zumutbarer Weise anderweitig zu beziehen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1988 - KVR 2/87, WuW/E 2479, 2482 f. - Reparaturbetrieb). Nach dem unstreitigen Vortrag der Parteien hat die Klägerin aber die Möglichkeit, die begehrten Teile einzukaufen. Dass sie dabei nach ihrem Vortrag geringere Rabatte erhält und längere Lieferfristen zu gewärtigen hat als die MAN-Vertragswerkstätten, macht diesen Bezug für sie noch nicht unzumutbar i.S. des § 20 Abs. 2 GWB.

Tolksdorf

Raum

Strohn

Kirchhoff

Bacher

Von Rechts wegen

Verkündet am: 30. März 2011


Bei Fragen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrecht wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat.

Rechtsanwalt
Tino Kuprat
Hübnerstraße 8
01069 Dresden

Tel.: 0351 / 87742 53
Fax.: 0351 / 87742 99
E-Mail: office@rechtsanwalt-kuprat.de



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Arbeitsrecht Betriebsrat Schriftsform nach § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG BAG 1 ABR 79/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertrag zugunsten Dritter: Begünstigung durch Gehaltserhöhung auch nach Vertragsende? (11.03.2009)
Bundesarbeitsgericht BAG 3 AZR 431/07 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Jahresurlaub: Anspruch bleibt bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers bestehen (11.03.2009)
Bundesurlaubsgesetz BUrlG Übertragung des urlaubs in folgendes Kalenderjahr EuGH C-350/06, C-520/06 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kinderspielplatz: Genehmigung eines Fußballfelds kann für Nachbarn rücksichtslos sein (29.12.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schadenersatz: Tätowiererin haftet wegen dauerhaften "Bio-Tattoos" (29.12.2008)
Haftung für Falschangaben / Werbung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schmerzensgeld: Aktenvernichter im Bauamt verstümmelt Kinderhand (29.12.2008)
Beweislastumkehr gesetzliche Vermutung Erschütterung der Vermutung Vollbeweis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verbrauchsgüterkauf: Wie weit geht die Beweislasterleichterung des Verbrauchers bei der Sachmängelgewährleistung? (29.12.2008)
Beweislastumkehr gesetzliche Vermutung Erschütterung der Vermutung Vollbeweis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Arbeitsbescheinigung ist keine Kündigungserklärung (29.12.2008)
Arbeitsrecht Annahmeverzugslohn LAG Schleswig-Holstein Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Gleichbehandlungsgrundsatz: Lohnerhöhung in verschiedenen Betrieben eines Unternehmens (29.12.2008)
Arbeitsrecht vergleichbare Arbeitnehmer gleichen Lohn Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers (29.12.2008)
Arbeitsrecht Androhung einer Kündigung Arbeitgeber Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Produktivitätssteigerung: Der Umgang mit "low performern" (29.12.2008)
Arbeitsrecht Arebitsvertrag Direktionsrecht Kündigung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Überrumpelt ein Fernsehsender im Rahmen einer Reality-TV-Berichterstattung eine gefilmte Person und ringt ihr in dieser Situation ein Einverständnis zur Sendung der Bilder ab, kann gleichwohl ein Schadenersatzanspruch bestehen. (26.11.2008)
ohne wirksame Einwilligung des Klägers besteht schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts LG München I, 9 O 18165/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Gefälschte Scheckbestätigung: Bank muss bei unzulänglicher Prüfung Schadenersatz leisten (26.11.2008)
OLG Karlsruhe, 17 U 212/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt (26.11.2008)
Grobe Fahrlässigkeit Probefahrt des vermeintlichen Käufers BGH, X ZR 37/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Reiserecht: Keine Erstattung des gesamten Pauschalreisepreises bei verspätetem Anschlussflug (26.11.2008)
erhebliche Beeinträchtigung Kündigung BGH, X ZR 37/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Urlaubsrecht: So wird der Mindesturlaub für Teilzeitkräfte berechnet (26.11.2008)
Bundesurlaubsgesetz Werktage Teilzeitbeschäftigung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Faustschlag führt zur Kündigung (26.11.2008)
außerordentliche fristlose Kündung wegen Körperverletzung des Arbeitgebers Notwehr ließe Kündigungsggrund entfallen Greift der Arbeitnehmer den Arbeitgeber tätlich an, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 196/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten (26.11.2008)
Kündungsschutz Grund dringendes betriebliches Erfordernis Besetzung Arbeitsplatz mit Ehrenamt BAG, 2 AZR 560/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Arbeitszeugnis: Anspruch auf Zeugnisergänzung bei Fehlen bestimmter Angaben (26.11.2008)
Typische Eigenschaften bestimmter Berufsgruppe versteckter Hinweis bei Fehlen im qualifizierten Arbeitszeugnis BAG, 9 AZR 632/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Zur Wirksamkeit der Haftungsbegrenzung in Kfz-Kaskoversicherungen (26.11.2008)
VersicherungsbedingungenRestwert Reparaturkosten LG Coburg, 33 S 14/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schadenersatzrecht: Grundstückseigentümer muss nicht täglich Laub fegen (26.11.2008)
Gefahrenstelle Pflichten des Grundstückseigentümers Zumutbarkeit LG Coburg, 14 O 742/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
E-bay: Kein Rückgaberecht bei falschem Toilettenhäuschen (26.11.2008)
Prüfpflicht des Bieters / Käufers Angaben des Verkäufers im Angebot maßgeblich Sittenwidrigkeit LG München I, 34 S 20431/04 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Auskünfte aus dem Bundeszentralregister künftig elektronisch (26.11.2008)
Bundeszentralregistergesetz Antragstellung Führungszeugnis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Rechte für Fahrgäste (26.11.2008)
Fahrgastrechtegesetz Verspätung Entschädigung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Betriebsrat: Arbeitgeber muss Internetzugang zur Verfügung stellen (26.11.2008)
kollektives Arbeitsrecht Tätigkeit des Betriebsrats BetrVG LAG Berlin-Brandenburg, 17 TaBV 607/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Teilzeitverlangen: Längere tägliche Arbeitszeit bei Antrag auf Arbeitszeitverringerung (26.11.2008)
Arbeitsrecht Neuverteilung Arbeitszeit Arbeitszeitgesetz betriebliche Gründe LAG München, 2 Sa 1140/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Kündigung einer studentischen Hilfskraft nach deren Exmatrikulation (26.11.2008)
Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage personenbedingte Kündigung BAG, 2 AZR 976/06 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Annahmeverzug: Kein Vergütungsanspruch, wenn Arbeitnehmer die Arbeit nicht leisten kann (26.11.2008)
Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung Annahmneverzug Vergütungsanspruch BAG, 5 AZR 16/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: So überprüfen Zivilgerichte Vereinsstrafen (24.09.2008)
Satzung Gesetz Verstoß Willkür Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Mitversicherte Personen in der Reiserücktrittsversicherung (24.09.2008)
Reiserücktrittsrecht abschließende Aufzählung mitversicherter Personen AG München, 274 C 35174/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Beamtenrecht: Schadenersatz bei Falschtanken (24.09.2008)
Beamtenrecht Fahrlässigkeit Pflichtverletzung Verwaltungsgericht VG Koblenz, 6 K 255/08.KO und 6 K 256/08.KO Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Entschädigung wegen Benachteiligung einer Schwangeren (24.09.2008)
Arbeitsrecht Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Indiz Beweislast Arbeitsgericht Mainz, 3 Ca 1133/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Entschädigung wegen Benachteiligung einer Schwangeren (24.09.2008)
Arbeitsrecht Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Indiz Beweislast Arbeitsgericht Mainz, 3 Ca 1133/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Betriebsrat: Arbeitgeber muss Kosten für die Schulung über Strafvorschriften tragen (24.09.2008)
Arbeitsrecht Betriebsrat BetrVG Kostenübernahme LAG Köln, 14 TaBV 44/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Teilzeitanspruch: Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitlage kann gegen Teilzeitwunsch sprechen (24.09.2008)
Arbeitsrecht TzBfG BAG, 9 AZR 313/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: Einzelfragen zur Mitgliederversammlung (03.09.2008)
Einladung Redezeit Abstimmung Herausgabe Satzungsänderung LG Hamburg, 319 O 135/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Autokauf: Dieselauto mit Partikelfilter: Wegen Verstopfung mangelhaft (03.09.2008)
Sachmangel Abstellen auf Durchschnittsverbraucher OLG Stuttgart, 3 U 236/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Zeugnis: Bei nur durchschnittlicher Leistung muss nicht gedankt werden (03.09.2008)
Arbeitsrecht Dankesformel Schlusssatz LAG Düsseldorf, 12 Sa 505/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Teilzeitbegehren: Einmalige Schulungskosten von 15.000 EUR sind zumutbar (03.09.2008)
Arbeitsrecht TzBfG LAG München, 11 Sa 981/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Änderungskündigung muss auf das erforderliche Maß beschränkt sein (03.09.2008)
Arbeitsrecht BAG, 2 AZR 147/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Nacherfüllungsanspruch des Käufers wegen defektem Zyinderkopf /-dichtung erlischt nach Demontage des Motors (15.08.2008)
Zerlegen des Motors vor Aufforderung zur Mangelbeseitigung lässt Gewährleistungsansprüche entfallen LG Dresden 3 S 229/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen (14.08.2008)
Arbeitsrecht AGB und Sonderzahlungen BAG 10 AZR 606/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verkäufer schuldet nur Verschaffung von Besitz und Eigentum (12.08.2008)
Gewährleistung / Mängelansprüche: Keinen Anspruch des Käufers auf Kostenersatz für erneuten Einbau, BGH VIII ZR 211/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Reiserecht: Reisebüro muss ohne besonderen Auftrag nicht das "Schnäppchen" finden (30.07.2008)
Reiserecht Pflichtverletzung des Reisebüros AG München, 233 C 28416/06 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Sparbuch: Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten noch auf den Inhalt berufen (30.07.2008)
Bankkunden Guthaben Auszahlungspflicht OLG Celle, 3 U 39/08 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Kicken auf dem Bolzplatz fällt in der Regel unter den Schutz der Unfallversicherung (30.07.2008)
Versicherungsnehmer Einstandspflicht Unfallereignis OLG Hamm, 20 U 05/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Neues Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten (30.07.2008)
Rechtsberatung Mandanteninteressen Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertragsrecht: Abnahme "unter Vorbehalt" ist Abnahme (30.07.2008)
Abnahmeprotokoll Mängelansprüche OLG Hamm, 21 U 34/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertragsrecht: Anforderungen zur Einbeziehung der VOB/B (30.07.2008)
Allgemeine Geschäftsbedingungen OLG Brandenburg, 12 U 45/06 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Unterschriftenstempel auf Kündigung reicht nicht (30.07.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Schriftform LAG Hessen, 10 Sa 961/06 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vergütung: Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen (30.07.2008)
Arbeitsrecht Betriebsrisiko BAG, 5 AZR 810/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verringerung der Arbeitszeit: Arbeitnehmer kann Antrag von bestimmter Arbeitszeitverteilung abhängig machen (30.07.2008)
Arbeitsrecht Teilzeit- und Befristungsgesetz BAG, 9 AZR 514/07 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Tarifrecht: Tarifliche "Altersgrenze 65" wirksam (30.07.2008)
Arbeitsrecht Tarifrecht Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei witterungsbedingten Arbeitsausfall (25.07.2008)
Arbeitsrecht Arbeitgeber Betriesbrisiko § 615 BGB Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern (25.07.2008)
Urheberrecht Verletzung Abmahnung § 95a UrhG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS (25.07.2008)
Wettbewerbsverstoß Zulässigkeit von Opt-out-Klauseln Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail (25.07.2008)
Wettbewerbsverstoß Werbung i.S.d. § 7 Abs.2 Nr.3 UWG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Sammelaktion für Schoko-Riegel (25.07.2008)
Wettbewerbsverstoß Werbeaktion Treuepunkte UWG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen (25.07.2008)
Urheberrecht Vergleich Rechtslage 2007 und 2008 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
BGH zu Musical-Rechten (25.07.2008)
Urheberrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte (25.07.2008)
Markenrecht Verwechslungsgefahr Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Haftungsrecht: Minderjähriger haftet für Feuerwehrkosten (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Versicherung muss Gelegenheit haben, einen beschädigten Gegenstand zu begutachten (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: Kein Anspruch Dritter auf satzungsmäßige Leistungen (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Gebrauchtwagenkauf: Verkäufer muss bei Mängeln Möglichkeit der Nachbesserung haben (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: Anfechtung von Vereinsbeschlüssen nur zeitnah möglich (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertragsrecht: Überhöhte Sicherheit in AGB des Auftraggebers (14.07.2008)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersicherung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Besonderheiten bei der Kündigung von minderjährigen Arbeitnehmern (14.07.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Unwirksamkeit Arbeitgeber Azubi Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Kein Sonderkündigungsrecht bei selbstständiger Tätigkeit (14.07.2008)
Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage KSchG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Elternzeit: Antworten auf die fünf häufigsten Fragen (14.07.2008)
Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Neues zur Freistellung und zum Kündigungsschutz im Pflegezeitgesetz (14.07.2008)
Arbeitsrecht Freistellungsanspruch Kündigungsschutz Befristung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
GEZ-Gebühren: Zahlung auch bei einmonatiger Abwesenheit (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Fortbildungsseminar: Teilnahmegebühr muss nicht gezahlt werden, wenn das versprochene "Diplom" nicht erteilt wird (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: "Einfache Mehrheit" ist absolute Mehrheit der gültigen Stimmen (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Brandschaden durch kurzfristig nicht beaufsichtigten Fondue-Topf (14.07.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Abmahnung: Berufung gegen das sogenannte "Kopftuchverbot" wurde zurückgewiesen (14.07.2008)
Arbeitsrecht Abmahnung (LAG Düsseldorf, 5 Sa 1836/07) Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Kündigung per Telefax ist unwirksam (14.07.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Schriftform § 623 BGB LAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Geschlechtsspezifische Benachteiligung: Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung (14.07.2008)
Arbeitsrecht Glaubhaftmachung Vermutung BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Tarifliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit (14.07.2008)
Arbeitsrecht Tarifvertrag Kündigung Kündigungsschutzgesetz Frist BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Inlineskater: Stolpern über Gartenschlauch ist selbstverschuldet (29.04.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Beihilfe: Bund muss im Einzelfall eine Beihilfe über dem festgelegten Regelsatz zahlen (29.04.2008)
Beamtenrecht Beihilfe Fürsorgepflicht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Reiserecht: Bei Stornierung des Flugs muss Fluggesellschaft Betreuungsleistungen erbringen (29.04.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Grunderwerbsteuer: Entgelt für Solaranlage muss mitberücksichtigt werden (29.04.2008)
Steuerrecht Grunderwerbsteuer Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertragsrecht: Bearbeitung unberechtigter Mängelrügen ist zu vergüten (29.04.2008)
Mängelrechte Gewährleistung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertragsrecht: Beweislast beim Werklohneinbehalt wegen Mängeln (29.04.2008)
Mängelrechte Gewährleistung Zurückbehaltungsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verdeckter Ermittler: Posttraumatische Belastungsstörung kein Dienstunfall (29.04.2008)
Beamtenrecht Verwaltungsgericht 7 K 354/07.MZ Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Beamtenrecht: Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden (29.04.2008)
Beamtenrecht Ruhestand Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Abfindungsvergleich: Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei ausbleibender Zahlung (29.04.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Vergleich Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Außerordentliche Kündigung: Anderweitige Erwerbstätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit (29.04.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Arbeitsunfähigkeit Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Laut EuGH besteht für Verbraucher keine Pflicht zur Nutzungsentschädigung bei Rücktritt vom Kaufvertrag (23.04.2008)
Mängelechte Gewährleistung Kaufrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
EuGH muss über die geographische Angabe "Bayerisches Bier" entscheiden (23.04.2008)
Marken- und Wettbewerbsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler (23.04.2008)
Mängelrechte Gebrauchtwagen unfallfrei Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Urheberrecht und kirchliches Selbstbestimmungsrecht (23.04.2008)
Urheberrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet (23.04.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schadenersatz: Tod eines Pferdes wegen Fütterung mit frischem Heu - Stallbesucher haftet (04.04.2008)
Sachbeschädigung Fahrlässigkeit Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Fahrpersonalgesetz: Überwachung von unzuverlässigen Fahrern (04.04.2008)
Arbeitsrecht Abmahnung Kündigung Lenk- und Ruhezeiten Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Einzelhandel: Verbraucher-Irreführung bei fehlendem Hinweis auf aufgetautes Tiefkühlfleisch (04.04.2008)
Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Welche Sturmschäden werden von der Versicherung ersetzt? (04.04.2008)
Gebäudeschäden Bäume Wohngebäudeversicherung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Rechtsberatungsgesetz: Schuldner- und Insolvenzberatung durch private Finanzdienstleister ist untersagt (04.04.2008)
Rückzahlung Honorar keine Vergütung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Haftungsrecht: Haftung des Verleihers von Mini-Baggern wegen Verletzung von Schutzpflichten (04.04.2008)
Vermieter Hinweispflicht Aufklärungspflicht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Verweigerung vereinbarter Überstunden kann zur Kündigung führen (04.04.2008)
Arbeitsrecht außerordentliche fristlose Kündigung Arbeitsgericht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Klagefrist bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer (04.04.2008)
Arbeitsrecht Integrationsamt Klagefrist Arbeitsgericht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Betriebsbedingte Kündigung: Freie Unternehmerentscheidung kann vor Kündigungsschutz gehen (04.04.2008)
Arbeitsrecht Kündgungsschutz BAG, 2 AZR 1037/06 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Befristung: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags (04.04.2008)
Änderungen des Vertragsinhalts BAG, 7 AZR 786/06 Rechtsanwalt Tino Kuprat
 
Witwenpension: Keine Pension nach 24 Tagen Ehe (04.03.2008)
Beamte Verwaltungsgericht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Nichtraucherschutzgesetz: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag eines Rauchers ab (04.03.2008)
Stammgast Gesundheitsschutz Bundesverfassungsgericht BVerfG (1 BvR 2822/07) Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Nichtraucherschutzgesetz: Erster Erfolg eines Gastwirts (04.03.2008)
Rauchverbot Gaststätte Verfassungsgerichtshof (VGH Rheinland-Pfalz, A 32/07) Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Nichtraucherschutzgesetz: Raucherabende im Stammlokal sind ab sofort verboten (04.03.2008)
Rauchverbot Gaststätte Verwaltungsgericht (VG Neustadt, 4 L 58/08.NW) Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: In der Krankentagegeldversicherung müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unverzüglich vorgelegt werden (04.03.2008)
Versicherungsnehmer Obliegenheit Verletzung Leistungsfreiheit Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Autokauf: Mehrere Bagatellschäden machen Pkw nicht zum Unfallwagen (04.03.2008)
Mängelrechte Gebrauchtwagen unfallfrei Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verjährung: Zur Geltendmachung reicht das bloße Berufen auf die Mangelerscheinung (04.03.2008)
Mängelrechte Gewährleistung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Arbeitgeber kann bei unberechtigter Kündigung keinen Auflösungsantrag stellen (04.03.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schriftformerfordernis: Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung (04.03.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Paraphe BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: In der Probezeit kann eine andere Kündigungsfrist gelten (04.03.2008)
Arbeitsrecht Kündigung Probearbeitsverhältnis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Betriebliche Altersversorgung: Mitarbeiter mit Auslandseinsatz können ohne Anspruch sein (04.03.2008)
Arbeitsrecht Unternehmen Arbeitsverhältnis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Personalakten: So lösen Sie das Problem „Sensible Daten in Personalakten“ (04.03.2008)
Arbeitsrecht Unternehmen Arbeitsverhältnis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: Pflicht zur Mitgliederaufnahme gilt nicht uneingeschränkt (01.02.2008)
Verein Satzung Beitritt Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Autowerkstatt: Keine Haftung für Motorschaden bei Einbau eines fehlerhaften Originalteils (01.02.2008)
Gebrauchtwagen Reparatur Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Künftig mehr Transparenz im Versicherungswesen (01.02.2008)
Verbraucherschutz Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Überstunden: Freizeitausgleich kann auch bei Arbeitsunfähigkeit erfolgen (01.02.2008)
Arbeitsrecht Arbeitsunfähigkeit Überstunden Ausgleich BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Erteilt der Arbeitgeber eine Abmahnung, verzichtet er damit auf eine Kündigung (01.02.2008)
Arbeitsrecht Abmahnung Kündigung Kündigungsschutzgesetz BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Höhe des Abfindungsanspruchs nach § 1a KSchG (01.02.2008)
Arbeitsrecht Abfindung Kündigung Kündigungsschutzgesetz BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Gebrauchtwagenkauf: Gebrauchtwagenhändler muss Käufer exakt über das Ausmaß eines Unfallschadens aufklären (09.01.2008)
Gebrauchtwagen Autokauf Unfallfahrzeug Aufklärungspflicht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Ohne Abmahnung auch bei hochgradiger Alkoholisierung keine Kündigung (09.01.2008)
Arbeitsrecht Verhaltenskündigung Kündigungsschutzgesetz BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vereinsrecht: Der Ausschluss aus dem Verein (09.01.2008)
Vereinsrecht Rechtsschutz Satzung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Ungerechtfertigte Bereicherung: Hauseigentümer muss Ex-Schwiegersohn für Hausrenovierung entschädigen (09.01.2008)
Wertsteigerung der Ehewohnung Arbeitsleistungen Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden (09.01.2008)
BUZ Versicherungsnehmer Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Verdacht eines Versicherungsbetrugs durch vorsätzliche Unfallverursachung (08.01.2008)
Arbeitsrecht Verdachtskündigung BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (08.01.2008)
Arbeitsrecht § 85 SGB IX BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Personalakte: Kein Anspruch auf Durchnummerierung der Seitenzahlen (08.01.2008)
Arbeitsrecht Personalakte BAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Autokauf: Werkstatt gilt als Nacherfüllungsort (29.11.2007)
Rücktritt vom Vertrag Mängelrechte Mitwirkung Käufer ... Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Nachbarrecht: Gemeinde muss gegen Bolzen einschreiten (29.11.2007)
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 10789/07.OVG
 
Golfclub: Darlehen muss an ausscheidende Mitglieder zurückgezahlt werden (29.11.2007)
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf - I-23 U 36/07- Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
AGB: Unwirksamer Ausschluss einer Reparaturkostengarantie bei Überschreitung des Wartungsintervalls (29.11.2007)
Gebrauchtwagen Mängelrechte Garantie BGH VIII ZR 251/06 ... Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schadenersatz: Verantwortlicher Bauherr muss Sanierungskosten für abgerutschten Hang tragen (29.11.2007)
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Errichtung eines Wohnhauses .... Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Haftung: Wer haftet für die Verletzung unterirdisch verlegter Kabel? (29.11.2007)
Tiefbauarbeiten Kabelerkundung ... Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Werkvertragsrecht: Architekt ist zur Kündigungsandrohung berechtigt (29.11.2007)
Mängelrechte Architekt Kündigung Vollmacht ... Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schlussrechnung: Zahlungsanweisung muss kein Anerkenntnis sein (29.11.2007)
Bauherr Auftraggeber Architekt Bauleiter Bauunternehmer ...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Dienstrecht: Behörde darf Namen eines Beamten und Dienst-E-Mail-Adresse im Internet veröffentlichen (29.11.2007)
Verwaltungsgericht "personalisierter " Behördenauftritt...öffentliche Verwaltung...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Rufbereitschaft: Keine Aufrundung angefangener Stunden für jeden Arbeitseinsatz (29.11.2007)
Landesarbeitsgericht Tarifvertrag öffentlicher Dienst...REchtsanwalt Kuprat Dresden
 
Dienstwagen: Betriebliche Verfallfrist auch für Schaden bei Privatfahrt (29.11.2007)
Schadenersatz Arbeitnehmer Firmenwagen Arbeitsgericht ...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Urlaubsrecht: Übertragung des Urlaubs im Krankheitsfall (29.11.2007)
Urlaub Resturlaub Krankheit 31.12. oder 31.03. ...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Urheberrechtschutz für Show- und Fernsehformate bzw. - konzepte? (28.11.2007)
Werkbegriff...Konzept...Idee...persönliche geistige Schöpfung...Gernot Hennig...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Eingeschränkte Haftung von eBay für Angebot jugendgefährdender Medien (30.10.2007)
Marken- und Wettbewerbsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2007 (30.10.2007)
Gerichtsentscheidungen Urheberrecht BGH Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Mauerbild als Staatsgeschenk (30.10.2007)
Urheberrecht aufgedrängte Kunst Benennung als Urheber Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Überschreitung des Wartungsintervalls (29.10.2007)
Gebrauchtwagen Garantie Reparaturkosten Wartungsintervalle Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
BGH Urteil - I ZR 137/04 v. 19.07.2007 - Euro Telekom - (29.10.2007)
Domainname Zeichenbenutzung Herkunftshinweis Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke "Kinder" (29.10.2007)
Markenschutz Verwechslungsgefahr Zeichenähnlichkeit Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Sanierungsarbeiten: Eigentümerin muss Betreten ihres Grundstücks dulden (24.10.2007)
Hammerschlagsrecht Grundstück Baumaßnahme Duldung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Fitnessklub: Die Mitgliedschaft kann regelmäßig fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden (24.10.2007)
Vertragsrecht Erkrankung Unmöglichkeit Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kaufrecht: Optischer Mangel einer Einbauküche berechtigt nicht immer zum Rücktritt vom Kaufvertrag (24.10.2007)
Vertragsrecht Mangel Rücktritt Minderung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Nachbarrecht: Beseitigungsanspruch von an der Grundstücksgrenze stehenden Fichten (24.10.2007)
 
Reiserecht: Kein verschuldetes Fristversäumnis des Reisenden (24.10.2007)
Verbraucherrecht Reise Mangel Schadenersatz Verschulden Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Sicherheitseinbehalt für fünf Jahre ab Bauleistungsendabnahme (24.10.2007)
Vertragsrecht AGB Generalunternehmer Subunternehmer Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Werkvertragsrecht: Sicherheitseinbehalt bei mehreren Aufträgen für einen Auftraggeber (24.10.2007)
Vertragsrecht Sicherungsabrede Gewährleistungs Frist Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Kündigungsrecht: Wer elementare Sicherheitsvorschriften nicht einhält, riskiert die fristlose Kündigung (24.10.2007)
Arbeitsrecht Pflichtverletzung Fehlverhalten Abmahnung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Sonderzuwendung: Gleichbehandlungsgrundsatz bei Kürzungen (24.10.2007)
Arbeitsrecht Gehaltsgruppe LAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Betriebliche Altersversorgung: Erhöhung einer Betriebsrente aufgrund Gleichbehandlung (24.10.2007)
Arbeitsrecht Gleichheitsgrundsatz LAG Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Urlaub: Urlaubsabgeltung trotz nicht eingehaltener Kündigungsfrist (24.10.2007)
Arbeitsrecht LAG Rheinland-Pfalz Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Teilzeitarbeit: Rechte bei der Besetzung von Vollzeitstellen oder Aufstockung der Stundenzahl (24.10.2007)
Arbeitsrecht Wirtschafstrecht BAG, 9 AZR 575/05 Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Reiserecht: Unwirksame Fälligkeitsklausel zur Zahlung des Reisepreises (25.09.2007)
Reiserecht AGB Reisepreis Rücktritt Reiseveranstalter Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Schutz bei Kontopfändungen durch das neue P-Konto (25.09.2007)
Zwangsvollstreckung Inkasso Pfändung Pfändungsschutz Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Eherecht: Auch nach einer kurzen Ehe kann ein Anspruch auf Witwengeld bestehen (25.09.2007)
Alterssicherung Hinterbliebene Beamtenrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Erbrecht: Existenzsichernde Abfindung ist nicht vererblich (25.09.2007)
Arbeitsrecht Existenzsicherung Abfindung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Verzug: Wenn es auf der Baustelle nicht weitergeht (25.09.2007)
Vertragsrecht Verzug angemessene Frist Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Vertragsstrafe: Fertigstellung geht vor Ausführungsfrist (25.09.2007)
Vertragsstrafe...kombinierte Regelung...Fertigstellungstermin...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Dienstreise: Kein Pardon bei Trunkenheit (25.09.2007)
Arbeitsrecht Dienstreise Pflichtverletzung Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Arbeitnehmereigenschaft: Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags (25.09.2007)
Arbeitsrecht Geschäftsführer Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Praktikum: Wann können Praktikanten eine Vergütung verlangen? (25.09.2007)
Arbeitsrecht Ausbildung Praktikum Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Steuerpflicht einer als Sicherheit für Darlehen eingesetzten Lebensversicherung (30.08.2007)
Steuerrecht Versicherungsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Reiserecht: Rechtliche Fragen zur Reiserücktrittskosten- und -abbruchversicherung (30.08.2007)
Vertragsrecht Reisrücktritt Storno Vorvertraglichkeit Erkrankung RA Kuprat Dresden
 
Erbrecht: Sind Abfindungen des Arbeitgebers vererblich? (30.08.2007)
Erbrecht Arbeitsrecht Abfindung vererblich RA Kuprat Dresden
 
Zeugnis: Gekündigter Arbeitnehmer muss entscheiden, ob er End- oder Zwischenzeugnis möchte (30.08.2007)
Arbeitsrecht Kündigung Arbeitszeugnis RA Kuprat Dresden
 
Altersteilzeit: Schadenersatzanspruch wegen unrichtiger Auskunft über die Folgen eines Lohnsteuerklassenwechsels (30.08.2007)
Arbeitsrecht Auskunftspflicht des Arbeitgebers Schadenersatz RA Kuprat Dresden
 
Wettbewerbsverstoß durch Konkurrenztätigkeit in der Ausbildung (30.08.2007)
Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht RA Kuprat Dresden
 
Lohnzahlung: Zahlungsanspruch auch nach Ablauf der Berufsausbildungszeit? (30.08.2007)
Arbeitsrecht Lohnzahlung Ausbildungsende Abschlussprüfung RA Kuprat Dresden
 
Einführung in die Mängelrechte-Rechtsprechungsüberblick (16.05.2007)
Gewährleistung PKW Kauf Gebrauchtwagen Rechtsanwalt Tino Kuprat Dresden
 
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (21.11.2006)
Übersicht über das AGG Arbeitsrecht Rechtsfolgen Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Besitzstandszulage vor dem Arbeitsgericht Dresden (09.11.2006)
Arbeitsrecht...§ 11 TVÜ...Besitzstandszulage...Elternzeit...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Besitzstandzulage nach § 11 TVÜ trotz Elternzeit (09.11.2006)
Überleitung... BAT... TVöD... § 11 TVÜ... Elternzeit... Besitzstandszulage... Arbeitsgericht... Rechtsanwalt Tino Kuprat... Dresden
 
Befristeter Arbeitsvertrag (14.09.2006)
Arbeitsrecht...Befristung...Teilzeit- und Befristungsgesetz...TzBfG...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Schriftform des befristeten Arbeitsvertrages (14.09.2006)
Befristeter Arbeitsvertrag...Schriftform...§ 14 TzBfG...§ 126 BGB...BAG v. 26.07.2006 - 7 AZR 514/05...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer wirkt auch für den Betriebsübernehmer (14.09.2006)
BAG, 24.08.06 - 8 AZR 574/05...Arbeitsrecht...Betriebsübergang...Kündigungsschutz...Rechtsanwalt Kuprat Dresden
 
Europäisches Gemeinschaftspatent in weiter Ferne (17.08.2006)
Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Vorsteuerabzug bei sog. Karussellgeschäften (17.08.2006)
Gutgläubigkeit führt zum berechtigten Vorsteuerabzug bei Karusselgeschäften...EuGH - Urteil v. 06.07.2006 zu Art. 17 der 6. Richtlinie 77/388/EWG...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Vorsteuer beim „sale-and-lease-back“-Verfahren (17.08.2006)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 09.02.2006 (Az.: V R 22/03) über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des „Sale-and-lease-back“-Verfahren entschieden...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Befreiungvon der Gewerbesteuer auch für das Besitzpersonenunternehmen (17.08.2006)
Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG kommt auch dem Besitzunternehmen zugute (BFH, Urteil v. 29.03.2006 - X R 59/00)...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern (17.08.2006)
Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgut nur möglich, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag voraussichtlich mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Umzugskosten berechtigen zum Vorsteuerabzug (17.08.2006)
Betriebsbedingte Umzugskosten unterliegen dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG)...Verstoß gegen EU-Recht (Art. 17 der 6. EG-Richtlinie)...BMF-Schreiben vom 18.07.06 ...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Beiträge zur Altersvorsorge als Werbungskosten (17.08.2006)
Beiträge zur Altersvorsorge sind derzeit nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar...Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. X R 45/02 und X R 11/05) und Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2299/04) anhängig...Rechtsanwalt Tino Kuprat...Dresden
 
Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (17.08.2006)
Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft... Tarifbindung... BAG v. 18.07.2006 - 1 ABR 36/05... Rechtsanwalt Tino Kuprat
 
Keine Sperrzeit bei Wechsel von unbefristeten in befristetes Arbeitsverhältnis (17.08.2006)
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.07.2006 (Az.: B 11a AL 55/05 R)...Sperrzeitverhängung der Bundesagentur für Arbeit... befristetes Arbeitsverhältnis... Kündigung... Rechtsanwalt Tino Kuprat... Dresden
 



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