Vertrag zugunsten Dritter: Begünstigung durch Gehaltserhöhung auch nach Vertragsende?Bundesarbeitsgericht BAG 3 AZR 431/07 Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kuprat Dresden
Wird beim Verkauf einer Steuerberaterpraxis eine
Mitarbeiterin durch eine Gehaltserhöhung begünstigt, muss dieser
Zusatzbetrag nicht in jedem Fall auch nach Ende des
Arbeitsverhältnisses weitergezahlt werden. Diese Entscheidung traf das Bundesarbeitsgericht (BAG)
im Fall einer veräußerten Steuerberaterpraxis. Der zwischen Veräußerer
und Erwerber geschlossene Übertragungsvertrag sah für eine
Arbeitnehmerin eine Beschäftigungsgarantie bis zum Rentenalter vor.
Weiterhin wurde der Erwerber zu einer Gehaltserhöhung verpflichtet, die
im Rahmen des Kaufpreises berücksichtigt werden sollte. Bei der
Arbeitnehmerin handelte es sich um die Lebensgefährtin des Veräußerers.
Als sie in den Ruhestand trat, verlangte sie den Differenzbetrag
weiterhin monatlich ausgezahlt. Das BAG wies ihre Klage - wie schon die Vorinstanzen -
jedoch ab. Die Auslegung des Vertrags ergebe nach Ansicht der Richter,
dass die Gehaltserhöhung als Teil der Arbeitsvergütung an den Bestand
des Arbeitsverhältnisses geknüpft sei und es sich dabei nicht um den
"bis zum Rentenalter ratenweise zu zahlenden Kaufpreis" handele (BAG, 3
AZR 431/07). Haftungsausschluss: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis. Bei Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Tino Kuprat . Rechtsanwalt Aktuelles: Übersicht |