Werkvertragsrecht: Sicherheitseinbehalt bei mehreren Aufträgen für einen Auftraggeber

Vertragsrecht Sicherungsabrede Gewährleistungs Frist Rechtsanwalt Kuprat Dresden

Arbeitet ein Bauunternehmen für einen Auftraggeber mehrere Aufträge parallel ab, darf der Auftraggeber zur Auszahlung anstehende Sicherheitseinbehalte nicht mit (angeblichen) Gegenforderungen aufrechnen.

Diese gute Nachricht für Bauunternehmer ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Eine Sicherungsabrede über einen Gewährleistungseinbehalt richte sich nach Ansicht der Richter regelmäßig nur auf das konkrete Bauvorhaben. Sei die Gewährleistungsfrist für dieses abgelaufen, müsse der Auftraggeber zahlen (OLG Düsseldorf, 22 U 115/06).

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Letztes Update 24.10.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Tino Kuprat 2006 | Seite drucken: Werkvertragsrecht: Sicherheitseinbehalt bei mehreren Aufträgen für einen Auftraggeber | Seite einem Freund senden: Werkvertragsrecht: Sicherheitseinbehalt bei mehreren Aufträgen für einen Auftraggeber

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